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3 Dinge die Sie über die NoVA wissen sollten

Obwohl es nahe liegt, hat der Name NoVA nichts mit Sternen zu tun. Deshalb soll­ten sich auch nicht Astronomen, son­dern viel­mehr Kaufinteressenten von Kraftfahrzeugen in Österreich mit diesem Thema aus­ein­an­der­set­zen. Wir klären, was genau die NoVA ist, wie die NoVA Berechnung funk­tio­niert und ob sich der Kfz-Import trotz NoVA lohnt.

1. Was ist die NoVA?

NoVA ist die Abkürzung für Normverbrauchsabgabe. Hierbei han­delt es sich um eine steu­er­ähn­li­che, ein­ma­lig zu ent­rich­ten­de Abgabe, die in Österreich bei der erst­ma­li­gen Zulassung von bestimm­ten Kraftfahrzeugen vom Käufer zu ent­rich­ten ist. Damit wird die Abgabe auch dann fällig, wenn ein gebrauch­tes Fahrzeug erst­mals in Österreich ver­äu­ßert wird bzw. eine Zulassung erhält. Gegenstand der Abgabe sind nicht nur Personen- und Kombinationskraftwagen, son­dern auch Motorräder. De facto ist die NoVA ein Aufgeld zur stan­dard­mä­ßi­gen Umsatzsteuer auf Kraftfahrzeuge und ähnelt somit der früher gel­ten­den erhöh­ten Umsatzsteuer. Die juris­ti­sche Grundlage für die NoVA stellt das soge­nann­te Normverbrauchsabgabegesetz – kurz NoVag 1991 genannt – dar.

2. Wie funk­tio­niert die NoVA Berechnung?

Bei der NoVA werden all­ge­mein die Besitzer von umwelt­freund­li­chen und ver­brauchs­ar­men Fahrzeugen deut­lich weni­ger zur Kasse gebe­ten. Dabei ist die NoVA Berechnung bei erst­mals nach dem 28. Februar 2014 zuge­las­se­nen Personen- und Kombinationskraftwagen inzwi­schen recht ein­fach. Ausgangspunkt ist der – in Gramm gemes­se­ne und pro Kilometer Fahrt ermit­tel­te – CO2-Emissionswert. Dieser wird gene­rell um 90 Gramm ver­min­dert und die Differenz dann durch den Faktor fünf geteilt. Das ganz­zah­lig kauf­män­nisch gerun­de­te Ergebnis stellt dann der Prozentsatz dar, der auf den Nettopreis* des Fahrzeugs – inklu­si­ve Serienzubehör – bezo­gen wird.

Ein Beispiel:

Ein Audi A3 Sportback 1.6 TDI, Baujahr 2015, weist bei einem durch­schnitt­li­chen Verbrauch von 4l/100km, einen CO2 Ausstoß von 99 g/km aus.

Die Berechnung lt. NoVag 1991 — Tarif ab 1. März 2014 – funk­tio­niert also wie folgt:

99g — 90g = 9g
9g / 5 = 1,8 (kauf­män­nisch gerun­det: 2)
NoVA Satz: 2%

Abweichungen gibt es bei der Ermittlung der Abgabenlast bei Personen- und Kombinationskraftwagen die bis zum 28. Februar 2014 erst­ma­lig zuge­las­sen wurden. Basis für den pro­zen­tua­len Hebesatz ist hier der soge­nann­te MVEG-Verbrauch, der bei die­sel­ge­trie­be­nen um zwei und bei ben­zin­ge­trie­be­nen Fahrzeugen um drei ver­min­dert wird. Anschließend erfolgt – ein­heit­lich bei allen Kraftstofftypen – die Verdopplung des Ergebnisses. Liegt der MVEG-Verbrauch nicht vor, sind einige Umrechnungen auf Basis des ECE-Verbrauchs not­wen­dig. Ist auch dieser nicht ver­füg­bar, dient die – durch den Faktor fünf geteil­te — Motorleistung des Fahrzeugs als Basis.

Auch hierzu ein Beispiel:

Ein BMW 520d Automatik, Baujahr 2013, weist einen durch­schnitt­li­chen Verbrauch von 4,7l/100km und einen CO2 Ausstoß von 123 g/km aus.

In diesem Fall ist der CO2 Emissionswert uner­heb­lich. Für die Berechnung lt. NoVag 1991 — Tarif vor 1. März 2014 – wird nur der MVEG-Verbrauch her­an­ge­zo­gen:

4,7l — 2 = 2,7
2,7 / 2 = 5,4 (kauf­män­nisch gerun­det: 5)
NoVA Satz: 5%

Das NoVag sieht zudem noch einige Auf- und Abschläge vor, die der Gesetzgeber mehr­fach modi­fi­ziert hat. Seit der Tarifänderung im März 2014 gelten bei­spiels­wei­se fol­gen­de Abzugsposten für die, wie oben berech­ne­te, Normverbrauchsabgabe:

2014 für Dieselautos 350 Euro — für andere Autos 450 Euro
2015 für alle Autos 400 Euro
ab 2016 für alle Autos 300 Euro

Bei Fahrzeugen die vor dieser Tarifänderung erst­mals zuge­las­sen wurden, redu­ziert sich bei einem CO2-Ausstoß von weni­ger als 120 Gramm pro Kilometer, die NoVA um 300 Euro. Für jedes Gramm CO2-Emission über dem Grenzwert von 150 Gramm steigt sie aller­dings um 25 Euro, ab 170 um wei­te­re 25 Euro und schließ­lich ab 210 um noch­mals 25 Euro pro Gramm.

Bei Motorrädern dient der Hubraum in Kubikzentimeter als Ausgangspunkt für die Ermittlung des Prozentsatzes. Dieser wird um 100 ver­min­dert und das Ergebnis mit dem Faktor 0,02 mul­ti­pli­ziert.

3. Kann sich der Kfz-Import trotz NoVA lohnen?

Ganz klar: Der Import von Fahrzeugen aus dem Ausland nach Österreich kann sich trotz NoVA lohnen. Das hat meh­re­re Gründe. Einerseits ist die Auswahl an Marken und Modellen außer­halb von Österreich ein­fach größer. So kann es vor­kom­men, dass das gewünsch­te Fahrzeug nur per Import ver­füg­bar ist. Andererseits ist der Import in zahl­rei­chen Fällen trotz NoVA immer noch güns­ti­ger als der Direktkauf. Denn es lassen sich im Ausland immer wieder zahl­rei­che Schnäppchen ent­de­cken. Das gilt nicht nur für Länder, die ein nied­ri­ge­res Preisniveau haben als Österreich, son­dern bei­spiels­wei­se auch für Deutschland oder Dänemark. Clevere Rechner sind hier also ein­deu­tig im Vorteil.

Von Nicolas Jany   |   09.05.2017