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3 Dinge die Sie über die NoVA wissen sollten
Obwohl es nahe liegt, hat der Name NoVA nichts mit Sternen zu tun. Deshalb sollten sich auch nicht Astronomen, sondern vielmehr Kaufinteressenten von Kraftfahrzeugen in Österreich mit diesem Thema auseinandersetzen. Wir klären, was genau die NoVA ist, wie die NoVA Berechnung funktioniert und ob sich der Kfz-Import trotz NoVA lohnt.
1. Was ist die NoVA?
NoVA ist die Abkürzung für Normverbrauchsabgabe. Hierbei handelt es sich um eine steuerähnliche, einmalig zu entrichtende Abgabe, die in Österreich bei der erstmaligen Zulassung von bestimmten Kraftfahrzeugen vom Käufer zu entrichten ist. Damit wird die Abgabe auch dann fällig, wenn ein gebrauchtes Fahrzeug erstmals in Österreich veräußert wird bzw. eine Zulassung erhält. Gegenstand der Abgabe sind nicht nur Personen- und Kombinationskraftwagen, sondern auch Motorräder. De facto ist die NoVA ein Aufgeld zur standardmäßigen Umsatzsteuer auf Kraftfahrzeuge und ähnelt somit der früher geltenden erhöhten Umsatzsteuer. Die juristische Grundlage für die NoVA stellt das sogenannte Normverbrauchsabgabegesetz – kurz NoVag 1991 genannt – dar.
2. Wie funktioniert die NoVA Berechnung?
Bei der NoVA werden allgemein die Besitzer von umweltfreundlichen und verbrauchsarmen Fahrzeugen deutlich weniger zur Kasse gebeten. Dabei ist die NoVA Berechnung bei erstmals nach dem 28. Februar 2014 zugelassenen Personen- und Kombinationskraftwagen inzwischen recht einfach. Ausgangspunkt ist der – in Gramm gemessene und pro Kilometer Fahrt ermittelte – CO2-Emissionswert. Dieser wird generell um 90 Gramm vermindert und die Differenz dann durch den Faktor fünf geteilt. Das ganzzahlig kaufmännisch gerundete Ergebnis stellt dann der Prozentsatz dar, der auf den Nettopreis* des Fahrzeugs – inklusive Serienzubehör – bezogen wird.
Ein Beispiel:
Ein Audi A3 Sportback 1.6 TDI, Baujahr 2015, weist bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 4l/100km, einen CO2 Ausstoß von 99 g/km aus.
Die Berechnung lt. NoVag 1991 — Tarif ab 1. März 2014 – funktioniert also wie folgt:
99g — 90g = 9g
9g / 5 = 1,8 (kaufmännisch gerundet: 2)
NoVA Satz: 2%
Abweichungen gibt es bei der Ermittlung der Abgabenlast bei Personen- und Kombinationskraftwagen die bis zum 28. Februar 2014 erstmalig zugelassen wurden. Basis für den prozentualen Hebesatz ist hier der sogenannte MVEG-Verbrauch, der bei dieselgetriebenen um zwei und bei benzingetriebenen Fahrzeugen um drei vermindert wird. Anschließend erfolgt – einheitlich bei allen Kraftstofftypen – die Verdopplung des Ergebnisses. Liegt der MVEG-Verbrauch nicht vor, sind einige Umrechnungen auf Basis des ECE-Verbrauchs notwendig. Ist auch dieser nicht verfügbar, dient die – durch den Faktor fünf geteilte — Motorleistung des Fahrzeugs als Basis.
Auch hierzu ein Beispiel:
Ein BMW 520d Automatik, Baujahr 2013, weist einen durchschnittlichen Verbrauch von 4,7l/100km und einen CO2 Ausstoß von 123 g/km aus.
In diesem Fall ist der CO2 Emissionswert unerheblich. Für die Berechnung lt. NoVag 1991 — Tarif vor 1. März 2014 – wird nur der MVEG-Verbrauch herangezogen:
4,7l — 2 = 2,7
2,7 / 2 = 5,4 (kaufmännisch gerundet: 5)
NoVA Satz: 5%
Das NoVag sieht zudem noch einige Auf- und Abschläge vor, die der Gesetzgeber mehrfach modifiziert hat. Seit der Tarifänderung im März 2014 gelten beispielsweise folgende Abzugsposten für die, wie oben berechnete, Normverbrauchsabgabe:
2014 | für Dieselautos 350 Euro — für andere Autos 450 Euro |
---|---|
2015 | für alle Autos 400 Euro |
ab 2016 | für alle Autos 300 Euro |
Bei Fahrzeugen die vor dieser Tarifänderung erstmals zugelassen wurden, reduziert sich bei einem CO2-Ausstoß von weniger als 120 Gramm pro Kilometer, die NoVA um 300 Euro. Für jedes Gramm CO2-Emission über dem Grenzwert von 150 Gramm steigt sie allerdings um 25 Euro, ab 170 um weitere 25 Euro und schließlich ab 210 um nochmals 25 Euro pro Gramm.
Bei Motorrädern dient der Hubraum in Kubikzentimeter als Ausgangspunkt für die Ermittlung des Prozentsatzes. Dieser wird um 100 vermindert und das Ergebnis mit dem Faktor 0,02 multipliziert.
3. Kann sich der Kfz-Import trotz NoVA lohnen?
Ganz klar: Der Import von Fahrzeugen aus dem Ausland nach Österreich kann sich trotz NoVA lohnen. Das hat mehrere Gründe. Einerseits ist die Auswahl an Marken und Modellen außerhalb von Österreich einfach größer. So kann es vorkommen, dass das gewünschte Fahrzeug nur per Import verfügbar ist. Andererseits ist der Import in zahlreichen Fällen trotz NoVA immer noch günstiger als der Direktkauf. Denn es lassen sich im Ausland immer wieder zahlreiche Schnäppchen entdecken. Das gilt nicht nur für Länder, die ein niedrigeres Preisniveau haben als Österreich, sondern beispielsweise auch für Deutschland oder Dänemark. Clevere Rechner sind hier also eindeutig im Vorteil.