Brauche ich eine Anschluss Garantie?

Die Garantie Bedingungen im Überblick

Da wir in der Regel Gebrauchtfahrzeuge für Sie importieren, kann es eventuell auch einmal zu Mängeln kommen, die nach dem Ankauf auftreten. Die Fahrzeuge die wir im Ausland für Sie ankaufen und zu Ihnen nach Hause bringen können wir im Vorfeld leider nicht inspizieren.

Deshalb haben wir beschlossen, unter gewissen Voraussetzungen bzw. bei gewissen Charakteristiken des Fahrzeuges, ein Garantiepaket mit in die Kalkulation aufzunehmen.

Unterhalb finden Sie die Bedingungen hinsichtlich der obligatorischen und optionalen Garantiepakete:

Zusätzliche Bestimmungen:

Fahrzeuge mit Allradantrieb

Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb erhöht sich der Betrag für das Garantiepaket um € 40,00.

Sportfahrzeuge

Bei allen Fahrzeugen mit 8-Zylinder sowie bei allen Porsche, Jaguar und Sportvarianten wie ABT, AMG, M etc. erhöht sich der Betrag für das Premium Paket um € 290,00 und für das Premium Plus Paket um € 500,00.

Supersportfahrzeuge

Bei allen Maibachs, Ferraris, Aston Martins, Lamborghinis, Corvettes, Nissan GTs, Maseratis, Bugattis, Audi R8s und sonstigen vergleichbaren Supersportwägen erhöht sich der Betrag für das Premium Paket um € 420,00 und für das Premium Plus Paket um € 920,00.

Zusätzliche Bedingungen:

A. Garantiegedeckte Teile:

Hauptaggregate (Motor, Getriebe und Differential):

Die Garantie gilt in allen Tarifen ausschließlich bei Funktionsausfall aufgrund von Verschleiß an Reibungsflächen ölgeschmierter und dem Antrieb dienender nachfolgend aufgeführter Teile im Inneren der Hauptaggregate.

Nebenbaugruppen:

Die Garantie gilt in den jeweiligen Tarifen bei jeder Art von Funktionsausfall garantiegedeckter Teile.

Grundlage der Garantie ist die vorschriftsmäßige und nachgewiesene Wartung des Fahrzeugs entsprechend den Angaben im Serviceheft und die Anwendung der INTEC-Verschleiß- und Elektronikschutzprodukte. Eine Behandlung für die Dauer der Garantie mit INTEC-Produkten ist durch den Kfz-Händler erfolgt.

Garantiegedeckt sind alle Teile entsprechend folgender Leistungsübersicht:

Premium Garantie

Hauptaggregate:

Nebenbaugruppen:

Premium Plus Garantie:

Zusätzlich:


B. Garantiefall

Voraussetzung für die Eintrittspflicht ist ein Schaden, für den ein Funktionsausfall an einem garantiegedeckten Teil im Sinne der vorstehenden Garantiebedingungen ursächlich ist und für den kein Leistungsausschluss besteht. Erstattet werden die für eine sach- und zeitwertgerechte Reparatur aufzuwendenden Kosten unter Berücksichtigung der Erstattungshöchstgrenzen.

Pflichten des Garantienehmers im Schadensfall:

Schadenermittlungskosten:


C. Leistungsausschlüsse

Von der Garantie ausgenommen sind:

Die Garantie erlischt bei motorsportlichem Einsatz des Fahrzeugs. Die Garantie erlischt ferner wenn ein Wartungsservice nicht bedingungsgemäß durchgeführt wurde, es sei denn, der Garantienehmer weist nach, dass zwischen der Nichteinhaltung des Wartungsintervalls und dem Schadenseintritt kein ursächlicher Zusammenhang besteht.

Schäden außerhalb der geographischen Grenzen der europäischen Union sind nicht garantiegedeckt.


D. Reparaturkostenerstattung - Erstattungshöchstgrenzen

Die Erstattung verauslagter Reparaturkosten ist in allen Tarifen begrenzt auf den jeweiligen Tageswert der Aggregate. Der Tageswert eines Aggregats beträgt einen bestimmten prozentualen Anteil des Tageswerts des Fahrzeugs, und zwar

Dabei wird die Grundausstattung gemäß Schwacke des betreffenden Fahrzeugs ohne Aufpreisausstattung zugrunde gelegt. Materialbearbeitungskosten, wie z. B. Schleifen, Honen, Planen o. ä., werden als Materialkosten gerechnet. Bei Handschaltgetrieben wird für Synchronteile nur der Materialwert erstattet, da diese der Schalterleichterung und nicht direkt dem Antrieb dienen. Gleiches gilt für Schaltklauen, Schaltmuffen, Schaltgestänge, Ausgleichswellen und Differenzialsperren.

Abgerechnet wird innerhalb der oben aufgeführten Grenzwerte entsprechend der nachfolgenden Leistungstabelle:

KM-Stand bei ReparaturLohnkostenMaterialkosten
Bis 50.000km100%100%
Bis 60.000km100%90%
Bis 70.000km100%80%
Bis 80.000km100%70%
Bis 90.000km100%60%
Bis 100.000km100%50%
Bis 150.000km100%40%
Bis 200.000km50%30%
Über 200.000km40%30%

Bei gewählter Sonderoption 100/100 werden bis 160.000 km Laufleistung unter Berücksichtigung der oben festgelegten Erstattungshöchstgrenzen 100 % der Material- und Lohnkosten erstattet.

Betriebsflüssigkeiten sind nicht erstattungsfähig. Erstattungen können nur einmal je Aggregat/Nebenbaugruppe erfolgen. Reparaturrechnungen sind grundsätzlich an INTEC zu richten. Der Erstattungsbetrag muss gemäß Leistungstabelle abgeklärt werden, der Differenzbetrag ist vom Garantienehmer zu zahlen. Der Garantienehmer ist verpflichtet, im Schadensfall vorrangig die Werksgarantie bzw. die werksseitige Kulanz in Anspruch zu nehmen und INTEC Auskunft zu erteilen. INTEC kann nur nachrangig in Anspruch genommen werden in der Höhe, die sich aus den Erstattungshöchstgrenzen abzüglich der werksseitigen Leistung ergibt.


E. Wartung

Wartungspflichten:

Bei Nichteinhaltung:


F. Schadensfall

Tritt ein Funktionsausfall an einem garantiegedeckten Teil auf, so ist unverzüglich vor Auftragserteilung und vor Reparaturbeginn eine Schadensmeldung an INTEC zu richten.

Die INTEC-Schadensabteilung gibt dann umgehend Weisung für das weitere Verhalten zur schnellstmöglichen Reparatur, ohne damit jedoch den Schaden bereits als garantiegedeckt anzuerkennen.

Wichtig zu beachten:

Pflichten bei Schadensbegutachtung:

Bei strittigen Schadensbeurteilungen:

Wenn ein Sachverständigengutachten erforderlich wird, gilt für die Gutachterkosten folgende Regelung:

Aufbewahrungspflicht:

Zerlegungskosten:

Reparaturweisungen:


G. Sonstiges

Vertragspartner:

Gültigkeitsbereich:

Laufzeit und Kündigung:


H. Datenschutz

Datenverarbeitung:

Zweck der Verarbeitung:
Vertragsabwicklung, Garantieabwicklung, Kommunikation mit dem Garantienehmer.

Datenempfänger:
Öffentliche Stellen (z. B. Finanzbehörden), IT-Dienstleister, im Einzelfall Rechtsanwälte.

Keine Übermittlung in Drittländer.

Speicherdauer:

Ihre Rechte:

Bei Beschwerden:


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