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Überführungskennzeichen Österreich

Möchten Sie ein Fahrzeug von einem anderen Land, beispielsweise Deutschland, nach Österreich überstellen, benötigen Sie dafür unbedingt ein Überführungskennzeichen. Auch bei Überführungen von Fahrzeugen innerhalb Österreichs ist das sogenannte „grüne Taferl“ notwendig.

Warum? Damit ist das Fahrzeug versichert und berechtigt, im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Sie bestücken mit dem grünen Kennzeichen auch alle Fahrzeuge und Anhänger, die noch nicht zugelassen wurden, deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder denen ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde.

Das Überstellungskennzeichen ermöglicht also die vorübergehende Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr und kann bei der entsprechenden Behörde beantragt werden. Die Rechtsgrundlage stellen Artikel 46 des Kraftfahrgesetzes (KFG) und die jeweilige Zulassungsstellenverordnung (ZustV) dar.

Wie oder wo erhalten Sie ein Überstellungskennzeichen?

Um das gewünschte Überführungskennzeichen zu erhalten, wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Zulassungsstelle. Sollten Sie verhindert sein und die Unterlagen nicht persönlich bei der Zulassungsstelle abgeben können, können Sie sich durch eine Person Ihrer Wahl vertreten lassen. Dafür müssen Sie der betreffenden Person eine entsprechende schriftliche Vollmacht ausstellen.

Sie können sich an jede Zulassungsstelle wenden, in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich Sie sich zu diesem Zeitpunkt befinden. Dabei ist es völlig egal, wo Sie hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Der Antrag verläuft unabhängig von Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder ihrem Wohnsitz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zu den erforderlichen Unterlagen gehört jedenfalls ein amtlicher Lichtbildausweis von Ihnen als Antragsteller.

In einigen Fällen wird auch die Bestätigung der Versicherung benötigt. Diese sollte die Angaben der Gültigkeitsdauer beinhalten, falls diese nicht bereits zusammen mit der Antragstellung für das Überstellungskennzeichen abgeschlossen wird.

Des Weiteren sollten Sie den Besitznachweis des Fahrzeuges beispielsweise in Form eines Kaufvertrages vorlegen können. Dadurch wird sichergegangen, dass der Antrag für Ihr eigenes Auto gestellt wird. Auch der Typenschein gehört zu den erforderlichen Unterlagen. Handelt es sich um einen Eigenimport, ist das ausländische Fahrzeugdokument notwendig. Das kann beispielsweise in Form eines Kfz-Briefs vorgelegt werden.

Zudem kann ein aktuelles Prüfgutachten des Fahrzeuges erforderlich sein, falls das Fahrzeug einer wiederkehrenden Begutachtung unterliegt. Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, darf die Person, welche den Antrag auf Ihren Auftrag abgibt, neben den erforderlichen Unterlagen nicht die von Ihnen ausgestellte Vollmacht vergessen. Unser Team übernimmt bei einem Import über Novora diese Schritte selbstverständlich für Sie.

Welche Kosten fallen für ein Überstellungskennzeichen an?

Insgesamt können Sie mit Kosten von rund 190 Euro rechnen.

Diese setzen sich aus den verschiedenen Gebühren und der Kaution zusammen. Die Kaution für die Kennzeichentafel beträgt dabei 36 Euro. Diese wird Ihnen zurückerstattet, sobald Sie die Kennzeichen an die zuständige Behörde zurückgegeben haben. Dies muss innerhalb eines Jahres geschehen. Außerdem ist es wichtig, dass das Kennzeichen an derselben Adresse zurückgegeben wird, an der es Ihnen ausgehändigt wurde. Nur dann bekommen Sie auch den Betrag der Kaution zurückerstattet.

Weitere Gebühren für das Überführungskennzeichen sind die Bearbeitungsgebühr der Versicherung mit rund 50 Euro und die Gebühr der Überstellungsfahrt mit 83,60 Euro. Dazu kommt noch der Kostenbeitrag für die grünen Taferl mit einem Betrag von 23 Euro.

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Foto: © Pixabay

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Haben Sie das gewünschte Überstellungskennzeichen erhalten, sollten Sie das jeweilige Fahrzeug schnellstmöglich nach Österreich überführen. Die Gültigkeit des Kennzeichens beschränkt sich nämlich auf einen Zeitraum zwischen drei und 21 Tagen.

Aufgrund der kurzen Gültigkeitsdauer werden die grünen Überführungskennzeichen im alltäglichen Gebrauch häufig auch „Tageskennzeichen“ oder genannt. Die Gültigkeit ist dabei auf der sogenannten Gültigkeitsplakette des Kennzeichens vermerkt. So ist für Sie und die jeweiligen Ordnungsbehörden gut sichtbar, wie lange das Kennzeichen gültig ist und damit auch, ob das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Sie sollten also niemals mit einem ungültigen Überführungskennzeichen fahren. Dies wird schnell erkannt und kann zu hohen Strafkosten führen.

Ein sehr wichtiger und fundamentaler Aspekt bezüglich der grünen Kennzeichen ist, dass für den Zeitraum der Überstellungsfahrt eine Kfz-Versicherung vorhanden sein muss. Auch diese sollten Sie rechtzeitig abschließen, sodass Sie das Fahrzeug schnellstmöglich überführen können.

Bei den zuständigen Zulassungsstellen oder bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde erfahren Sie, welche Versicherungsgesellschaft während der Überstellungsfahrt für Sie und Ihr Fahrzeug zuständig ist.

Versicherungsbeitrag

Der Versicherungsbeitrag setzt den Preis fest, welchen Sie als Versicherungsnehmer beziehungsweise Antragsteller für den Versicherungsschutz gemäß des aufgesetzten Vertrags an Ihre Versicherung zu zahlen haben.

Diese beträgt in der Regel für eine 3-Tages-Versicherung drei Prozent der Jahresprämie. Eine Versicherung ab drei Tagen bis zu 21 Tagen beträgt 12,5 Prozent der Jahresprämie. Zusätzlich sind gewöhnlich noch 11 Prozent Versicherungssteuer zu entrichten. Den genauen Versicherungsbeitrag für die Überfahrt können Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle Ihrer Versicherungsgesellschaft anfragen.

Wie Sie beim Eigenimport vorgehen sollten

Das Überstellungskennzeichen benötigen Sie in diesem Fall dann, wenn Sie ein Fahrzeug im Ausland gekauft haben und es nach Österreich fahren, beziehungsweise überführen wollen. Also wenn dieses nicht per Lkw, Anhänger oder einem Partner wie Novora transportiert wird, sondern Sie selbst für den Transport zuständig sind. Wichtige Faktoren sind, ob es sich um ein Gebraucht- oder um ein Neufahrzeug handelt und ob das Fahrzeug direkt aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt oder nicht. Diese beiden Unterscheidungen sind bei der steuer- und zollrechtlichen Behandlung wesentlich.

Dabei fällt das Fahrzeug in die Kategorie Neufahrzeug, wenn es beim Erwerb maximal 6.000 km auf dem Tacho hat. Auch Fahrzeuge, deren erstmalige Inbetriebnahme nicht länger als 6 Monate zurückliegt, fallen in die Kategorie Neufahrzeug. Dementsprechend fällt das Fahrzeug in die Kategorie Gebrauchtwagen, wenn es beim Erwerb mehr als 6.000 km auf dem Tacho zählt oder wenn die erste Inbetriebnahme über ein halbes Jahr her ist.

Egal ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen - Ihr Fahrzeug sollten Sie am besten bei einem Händler kaufen. Bei befugten Fahrzeughändlern in der EU wird der Kaufpreis grundsätzlich auch vom österreichischen Finanzamt als Fahrzeugwert akzeptiert. Kaufen Sie Ihr Fahrzeug jedoch bei einer Privatperson, wird der aktuelle Marktwert des Fahrzeuges anhand einer Fahrzeugbewertung ermittelt und mit dem Kaufpreis laut Kaufvertrag verglichen. Dies kann zu Abweichungen führen.

Bei der Überstellung eines Fahrzeuges aus dem Ausland nach Österreich sollten Sie ausländische Überstellungskennzeichen mit einer entsprechenden Kurzversicherung verwenden. Es ist zwar möglich, auch die österreichischen grünen Überstellungskennzeichen zu verwenden, dabei kann es jedoch zu erheblichen Problemen im Ausland kommen. Deshalb sollten Sie lieber auf Nummer sichergehen und die Fahrzeuge mit der entsprechenden Kurzversicherung ausstatten.

Des Weiteren müssen Sie für die österreichischen Überstellungskennzeichen u. a. einen Besitznachweis zum Beispiel in Form eines Kaufvertrages vorlegen. Da man diesen jedoch in Österreich beantragen muss, können sich die Überstellungskennzeichen als unpraktisch erweisen.

Über den Prozess der Antragstellung für ausländische Überstellungskennzeichen kann Sie Ihr jeweiliger Händler gewiss aufklären. Möchten Sie ein Fahrzeug beispielsweise aus Deutschland importieren, müssen Sie derzeit mit Kosten von etwa 100 bis 150 Euro rechnen.

Ein wichtiger Aspekt ist die Gültigkeitsdauer der ausländischen Überstellungskennzeichen: Diese dürfen in Österreich oft nicht länger als vier Wochen genutzt werden.

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Foto: © Pixabay

Fazit

Bei den grünen Überstellungskennzeichen handelt es sich nicht um eine amtliche Fahrzeugzulassung. Das Überstellungskennzeichen bedeutet eine Bewilligungsdauer von maximal 21 Tagen, um ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb Österreichs zu überstellen.

Darüber hinaus ist werden die grünen Tafeln auch für die Überstellung von Fahrzeugen vom Ausland nach Österreich beziehungsweise vom Inland in das Ausland verwendet. Auch beim Eigenimport von Fahrzeugen wird demnach ein Überstellungskennzeichen benötigt.

Um ein solches Kennzeichen zu bekommen, muss eine Versicherungsbestätigung bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Zudem dürfen die Kennzeichen nur bei den Überstellungsfahrten verwendet werden und müssen danach abmontiert werden. Die Gesamtkosten für die "grünen Taferln" liegen bei rund 190 Euro.

Von Nicolas Jany   |   21.06.2021