Fahrzeugimport Österreich 2026: Kosten, Ablauf & Tipps

Zuletzt aktualisiert: Julian Jany

Das Wichtigste in Kürze

  • Autoimport aus Deutschland nach Österreich ist innerhalb der EU ohne Zoll möglich, die Kosten entstehen durch NoVA, Überführung und Zulassung.
  • Für Verbrenner ist die NoVA in der Regel die größte Einzelkostenposition, berechnet nach CO₂-Emissionen und Kaufpreis. Elektroautos und PHEVs zahlen keine oder kaum NoVA.
  • Das COC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung) ist für die Zulassung zwingend erforderlich und sollte beim Fahrzeug dabei sein.
  • Für einen durchschnittlichen Benziner (€ 30.000, 130 g/km, EZ 2023) liegen die Nebenkosten bei etwa 8–12 % des Kaufpreises; für Elektroautos 2–3 %, für Hochverbraucher deutlich mehr.
  • NOVORA übernimmt Vor-Ort-Prüfung, Transport, GKDB-Organisation und NoVA-Abwicklung. Die Servicepauschale (ab € 984 brutto) ist die Koordinationsgebühr; Prüfung, Transport und GKDB-Datenblatt sind externe Kosten. Fahrzeugsuche und Zulassung erledigt der Käufer.

Nicht jedes Auto aus Deutschland ist günstiger, aber wer die richtigen Angebote findet, spart 5–14 % gegenüber dem österreichischen Marktpreis. Rund 20 % der aktiven deutschen Händlerangebote haben nach NoVA und Überführung einen echten Preisvorteil gegenüber vergleichbaren österreichischen Inseraten. NOVORA scannt täglich alle Angebote und filtert die lohnenden heraus, aktuelle Deals: Auto Import Deals.

Der Import ist bürokratisch, aber vollständig lösbar. Dieser Leitfaden erklärt alle Schritte, Kosten und Dokumente, die Sie brauchen.

5–14 %Preisersparnis bei günstigen Angeboten
10–15 TageImport mit NOVORA
8–12 %Nebenkosten (Benziner, Ø)

Was kostet ein Fahrzeugimport wirklich?

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:

KostenpositionTypische BandbreiteAnmerkung
NoVA0 % (Elektro) bis weit über 50 % (Hochverbraucher inkl. CO₂-Malus)Abhängig von CO₂ und Erstzulassungsjahr
Überführung (DE → AT)€ 1,08/km, typisch € 350–€ 900 bruttoDistanz × Kilometersatz
Zulassung (Kennzeichen, Typenschein)€ 180–€ 220 bruttoBei der Zulassungsstelle einer Versicherung
GKDB-Eintrag (Generalimporteur)€ 180–€ 240 bruttoPflicht für jedes importierte Fahrzeug; österreichischer Typenschein wird ausgestellt
COC-Duplikat (optional)€ 70–€ 250 bruttoSollte beim Fahrzeug dabei sein; Duplikat nur bei Verlust
NOVORA-Servicepauschale (optional)ab € 984 bruttoKoordination der Abwicklung; Prüfung, Transport und GKDB-Datenblatt extern

Beispielrechnung: BMW 320d (130 g/km CO₂), EZ 2023, € 32.000 netto: rund € 2.150 NoVA + € 490 Überführung + € 200 Zulassung = ca. € 2.840 Nebenkosten. Die vollständige NoVA-Formel und weitere Rechenbeispiele stehen im Ratgeber Importkosten im Detail.

Mit dem NOVORA Import-Rechner berechnen Sie das exakt für Ihr Wunschfahrzeug in 30 Sekunden.

Servicemodelle

Die Servicepauschale (ab € 984 brutto) deckt die Koordination der Abwicklung. Je nach Kaufabwicklung (Vermittlung, Ankauf oder Finanzierung) kommen unterschiedliche Zusatzkosten hinzu — den vollständigen Vergleich der drei Modelle finden Sie im Ratgeber Selbstimport vs. Dienstleister.

Schritt-für-Schritt: Ablauf eines Fahrzeugimports

1
Fahrzeug prüfen

Bevorzugt Regelbesteuerung-Händler, DEKRA- oder Meistergutachten, COC-Verfügbarkeit klären

2
Kaufvertrag & Kennzeichen

Vertrag unterzeichnen, AT-Überstellungskennzeichen (ca. € 250 inkl. Versicherung) beantragen

3
COC sichern

Muss beim Fahrzeug dabei sein, falls nicht: Händler anhalten. Duplikat: € 70–€ 250

4
GKDB-Eintrag

Generalimporteur trägt FIN über lokalen Markenhändler ein (Kaufvertrag + COC + DE-Zulassungsschein), österreichischer Typenschein wird ausgestellt, Sperrvermerk automatisch gesetzt; € 180–€ 240 brutto

5
NoVA anmelden

NoVA selbst berechnen und über Formular NoVA 2 ans Finanzamt zahlen. Nach Eingang der Zahlung entsperrt das FA den Sperrvermerk in der GKDB

6
Zulassung

COC + Typenschein AT + eVB-Nummer → Zulassungsstelle einer Versicherung (NoVA muss vorher bezahlt sein)

1. Fahrzeug auswählen und prüfen

Bevorzugen Sie gewerbliche Händler mit Regelbesteuerung (erkennbar an “MwSt ausweisbar” im Inserat), dort steht die NoVA-Berechnungsbasis eindeutig fest. Differenzbesteuerung und Privatverkäufe sind möglich, aber: Liegt der Rechnungspreis mehr als ca. 20 % unter dem Eurotax-Händlerverkaufswert, rechnet das Finanzamt die NoVA auf Eurotax-Basis, also auf den Marktwert, nicht den Kaufpreis.

Prüfen Sie vor dem Kauf:

  • Unfallfrei (DEKRA- oder Meistergutachten, Carfax-Report)
  • COC-Dokument verfügbar oder bestellbar
  • Erstzulassungsdatum (relevant für NoVA-Altersanpassung)
  • CO₂-Wert in g/km nach WLTP (EZ ab 1.1.2020) oder NEFZ (EZ vor 2020)

2. Kaufvertrag und Überstellungskennzeichen

Schließen Sie den Kaufvertrag ab und beantragen Sie ein Überstellungskennzeichen (grün, für Private): Kostet ca. € 250 all-in inkl. Pflichtversicherung (je nach Versicherer und Dauer auch mehr) und gilt bis zu 17 Tage.

3. COC-Dokument besorgen

Das COC (Certificate of Conformity) ist die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers und muss beim Fahrzeug dabei sein. Fehlt es: Händler anhalten, es vor Übergabe zu besorgen, oder ein Duplikat direkt beim Hersteller mit VIN anfordern (€ 70–€ 250, 3–10 Werktage). Eine Einzelgenehmigung nach §31 KFG ist nur nötig, wenn kein COC erhältlich ist (Nicht-EU, umgebaut). Alle COC-Details: Fahrzeugimport-Dokumente.

Tipp COC sollte beim Fahrzeug sein. Fehlt es: Händler in die Pflicht nehmen oder ein Duplikat beim Hersteller nachbestellen (€ 70–€ 250). Bei Stellantis (Peugeot, Citroën, Opel) dauert es länger (bis zu 12 Wochen); coc-online.com ist eine schnellere Alternative.

4. GKDB-Eintrag (Pflicht für jedes importierte Fahrzeug)

Jedes aus Deutschland importierte Fahrzeug muss vom Generalimporteur einzeln in die österreichische Genehmigungsdatenbank (GKDB) eingetragen werden. Dabei wird für die spezifische FIN ein österreichischer Typenschein (Datenblatt) ausgestellt. Mit dem Eintrag setzt die GKDB automatisch einen Sperrvermerk, der die Zulassung blockiert, bis die NoVA bezahlt ist.

Ablauf:

  1. Lokalen Markenhändler der Marke kontaktieren (z.B. nächste VW-Filiale bei einem VW-Import)
  2. Händler leitet weiter: Kaufvertrag + COC + Zulassungsschein DE I & II an den Generalimporteur
  3. Generalimporteur trägt FIN in GKDB ein → Typenschein AT wird ausgestellt → Sperrvermerk automatisch gesetzt
  4. Kosten: € 180–€ 240 brutto
  5. Fallback: Landesprüfstelle (ca. € 155–€ 180 brutto, ca. 14 Tage Bearbeitungszeit)

GKDB-Status prüfen (über FIN): gdb.vvo.at/kfz-finanzsperrauskunft

5. NoVA beim Finanzamt anmelden

Erst wenn die FIN in der GKDB hinterlegt ist, kann die NoVA angemeldet werden. Für Privatpersonen läuft das als Selbstberechnung: Sie berechnen die NoVA selbst (z.B. mit dem NOVORA NoVA-Rechner), reichen das Formular NoVA 2 beim Finanzamt ein und zahlen den Betrag. Nach Eingang der Zahlung entsperrt das Finanzamt den Sperrvermerk in der GKDB; die Zulassungsstelle sieht den Status elektronisch. NOVORA übernimmt diese Abwicklung als Teil des Importservice.

Zulassungsfrist: 1 Monat ab Einbringung Das Fahrzeug muss binnen eines Monats nach Einbringung zugelassen werden (§82 Abs. 8 KFG). Eine gesonderte NoVA-Frist gibt es nicht: Die NoVA ist Voraussetzung für die Zulassung und daher vorher beim Finanzamt zu entrichten.

Die NoVA-Berechnung basiert auf:

  • CO₂-Emissionen in g/km (WLTP-Wert ab EZ 1.1.2020, NEFZ davor)
  • Netto-Kaufpreis laut Rechnung (bei Differenzbesteuerung/Privatverkauf ggf. Eurotax-Basis)
  • Erstzulassungsjahr (für Achtelung bei Gebrauchtfahrzeugen)

6. Zulassung in Österreich

Mit COC, Typenschein (Datenblatt), Kaufvertrag und eVB-Nummer melden Sie das Fahrzeug an. Sie schließen zuerst die Kfz-Haftpflicht ab und lassen das Fahrzeug dann an der Zulassungsstelle Ihrer Versicherung an.

Welche Dokumente brauche ich?

Für eine reibungslose Zulassung benötigen Sie:

  • Kaufvertrag (original, mit Händlerstempel)
  • COC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung)
  • Typenschein (Datenblatt) AT (ausgestellt durch Generalimporteur bei GKDB-Eintrag)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung der österreichischen Haftpflicht)
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldebestätigung (für Privatpersonen in Österreich)

Häufige Fehler beim Eigenimport

Fehler 1: Falscher CO₂-Wert. Für die Berechnung wird das falsche Messverfahren angenommen. Welches Messverfahren gilt, hängt vom Erstzulassungsdatum ab: NEFZ für EZ bis 31.12.2019, WLTP ab 1.1.2020. NEFZ und WLTP sind für dasselbe Fahrzeug nicht identisch (WLTP typisch 10–25 % höher). Nehmen Sie immer den zum EZ-Datum passenden Wert aus den Fahrzeugpapieren oder dem COC.

Fehler 2: Differenzbesteuerung unterschätzt. Bei Differenzbesteuerung oder Privatverkauf fehlt der ausgewiesene Nettokaufpreis. Liegt der Rechnungspreis deutlich unter dem Eurotax-Händlerverkaufswert, rechnet das Finanzamt die NoVA auf Eurotax-Basis, das kann deutlich mehr sein als auf Basis des tatsächlichen Kaufpreises.

Fehler 3: Zulassungsfrist versäumt. Das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats nach Einbringung zugelassen werden (§82 Abs. 8 KFG). Da die NoVA Voraussetzung für die Zulassung ist, muss sie rechtzeitig davor beim Finanzamt eingereicht werden. Wird die Frist versäumt, ist das Fahrzeug bis zur Erledigung nicht zulassbar.

Fehler 4: Kein COC vorhanden. Meist lässt sich das COC als Duplikat beim Hersteller nachbestellen (€ 70–€ 250). Nur wenn keines erhältlich ist (Nicht-EU, umgebaut), wird eine Einzelgenehmigung nach §31 KFG nötig (Behördenkosten ~€ 150, mit Gutachten mehr, plus 2–4 Wochen).

Fehler 5: Nicht-EU-Fahrzeuge unterschätzt. Bei Fahrzeugen mit US-Spezifikation oder anderen Grauimporten (nicht für den EU-Markt gebaut) können technische Umbauten für die österreichische Typgenehmigung erforderlich sein, oft teurer und zeitaufwändiger als der eigentliche Import.

Häufige Fragen

Für einen durchschnittlichen Benziner (130 g/km, € 30.000) liegen die Importnebenkosten bei 8–12 % des Kaufpreises, hauptsächlich NoVA, Überführung und Zulassung. Für Elektroautos sind es 2–3 % (keine NoVA, nur Überführung und Zulassung). Bei Hochverbrauchern (über 200 g/km CO₂) kann die NoVA inkl. CO₂-Malus weit über 50 % des Kaufpreises betragen. Exakt berechnen: NOVORA Import-Rechner.

Ja. Das COC-Dokument (Certificate of Conformity / Übereinstimmungsbescheinigung) ist für die österreichische Zulassung zwingend erforderlich. Fehlt es, lässt es sich bei EU-Fahrzeugen meist beim Hersteller nachbestellen (kostenfrei bis € 250). Nur wenn kein COC erhältlich ist, wird eine Einzelgenehmigung nach §31 KFG nötig (Behördenkosten rund € 150, mit Gutachten oder Umbauten mehr, plus 2–4 Wochen).

NOVORA übernimmt:

  • Vor-Ort-Prüfung in Deutschland (1–2 Tage)
  • Transport (1–3 Tage)
  • GKDB-Organisation und NoVA-Abwicklung (5–10 Werktage)
  • Haustürzustellung

Gesamt bis zur Übergabe: typisch 10–15 Werktage. Die Zulassung erledigt der Käufer selbst bei der Zulassungsstelle seiner Versicherung (ca. 1–2 Tage). Eigenimporte ohne professionelle Begleitung dauern oft 3–6 Wochen.

Ja, ein Eigenimport ist möglich. Pflichtschritte:

  1. COC-Dokument, Kaufvertrag und Zulassungsschein DE Teil I & II sicherstellen.
  2. Überstellungskennzeichen beantragen (ca. € 250 inkl. Versicherung, gültig bis zu 17 Tage).
  3. Generalimporteur über einen lokalen Markenhändler einschalten: Jedes Fahrzeug muss einzeln in die GKDB eingetragen werden (österreichischer Typenschein, GKDB-Gebühr € 180–€ 240 brutto); dabei wird automatisch ein Sperrvermerk gesetzt.
  4. NoVA über Formular NoVA 2 selbst berechnen und ans Finanzamt zahlen; danach entsperrt das Finanzamt die GKDB.
  5. Zulassung bei der Zulassungsstelle Ihrer Versicherung.

Der Eigenimport ist mit einigem Aufwand verbunden. NOVORA übernimmt Vor-Ort-Prüfung, Transport, GKDB-Organisation und NoVA-Abwicklung; die Servicepauschale (ab € 984 brutto) ist die Koordinationsgebühr, Prüfung, Transport und GKDB-Datenblatt sind externe Kosten. Fahrzeugsuche und Zulassung liegen beim Käufer.

  • Gebrauchtwagen (>6 Monate UND >6.000 km), Regelbesteuerung: Privatpersonen zahlen den deutschen Preis inkl. 19 % DE-MwSt, keine zusätzliche österreichische Steuer. Unternehmer mit UID kaufen ohne DE-MwSt (innergemeinschaftlicher Erwerb) und entrichten 20 % AT-MwSt, die bei vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeugen abziehbar ist.
  • Differenzbesteuerung: keine MwSt separat ausgewiesen, gilt für alle Käufer als abgegolten, kein Vorsteuer-Abzug möglich.
  • Neufahrzeuge (≤6 Monate ODER ≤6.000 km): Der Händler liefert steuerfrei, der Käufer zahlt 20 % österreichische Erwerbsteuer ans Finanzamt (Formular NoVA 2).

Kosten für Ihren Import berechnen

NoVA, Überführung, Zulassung — alles in einer Kalkulation. Kostenlos, anonym, in 30 Sekunden.

Helpchat