Fahrzeugimport Dokumente Österreich: Vollständige Checkliste 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Das COC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung) ist das wichtigste Dokument — ohne es ist keine normale Zulassung möglich.
- Kaufvertrag (original, Händlerstempel), COC, NoVA-Bescheid, Versicherungsbestätigung und Personalausweis sind Pflicht.
- Das COC beantragen Sie beim Hersteller — meist kostenlos oder €50–€150. BMW, Mercedes, VW, Audi, Skoda stellen es ohne Probleme aus.
- Ohne COC gibt es die Einzelgenehmigung nach §31 KFG — aber das kostet €300–€800 und dauert 2–4 Wochen extra.
- Die NoVA muss vor der Zulassung beim Finanzamt angemeldet sein — der Bescheid ist Pflichtunterlage bei der Zulassungsstelle.
Der häufigste Grund für Verzögerungen beim Fahrzeugimport ist nicht die Bürokratie selbst — sondern fehlende oder falsche Dokumente. Wer die Liste vorab vollständig abhakt, schließt den Import ohne Überraschungen ab.
Vollständige Dokumentenliste
| Dokument | Woher | Zeitbedarf | Pflicht |
|---|---|---|---|
| Kaufvertrag (Original) | Händler | sofort | Ja |
| COC-Dokument | Hersteller | 3–10 Werktage | Ja (oder Einzelgenehmigung) |
| Fahrzeugbrief DE (Zulassung Teil II) | vom Händler | sofort | Ja |
| NoVA-Bescheid | Finanzamt AT | 1–4 Wochen nach Anmeldung | Ja |
| Versicherungsbestätigung (AT) | AT-Versicherer | sofort | Ja |
| Personalausweis / Reisepass | — | — | Ja |
| Meldebestätigung (Privatperson) | Meldeamt | sofort | Ja |
| Überführungskennzeichen | Zulassungsstelle AT | 1–2 Tage | Für Überführung |
Das COC-Dokument im Detail
Das COC ist der Schlüssel zur unkomplizierten Zulassung. Es enthält:
- Fahrgestellnummer (VIN)
- EU-Typgenehmigungsnummer
- Technische Daten (CO₂, Hubraum, Leistung, Abmessungen, Achslasten)
- Herstellerbestätigung der Übereinstimmung
Wie Sie das COC beantragen:
- Fahrgestellnummer (17-stellige VIN) aus dem Inserat oder Kaufvertrag notieren
- Hersteller-Website aufrufen (Suchbegriff: “[Marke] COC Dokument beantragen”)
- Online-Formular ausfüllen oder Hotline anrufen
- Dokument kommt per Post oder digital (PDF mit Stempel)
Wenn der Händler kein COC liefern kann: Hersteller direkt kontaktieren — der Händler ist nicht zwingend der richtige Ansprechpartner. Viele Hersteller haben eigene COC-Servicecenters.
Ohne COC: Einzelgenehmigung nach §31 KFG bei einer staatlich genehmigten Prüfstelle (TÜV Austria, ÖAMTC, ARBÖ). Kostet €300–€800 und dauert 2–4 Wochen extra. Bei Nicht-EU-Fahrzeugen (US-Spec, Japanimporte) ist die Einzelgenehmigung der normale Weg.
Kaufvertrag — worauf achten
Der Kaufvertrag muss enthalten:
- Vollständige Händleranschrift mit UID-Nummer (bestätigt Regelbesteuerung)
- Fahrgestellnummer (VIN)
- Netto-Kaufpreis + 19 % MwSt separat ausgewiesen (Regelbesteuerung)
- Erstzulassungsdatum
- Kilometerstand
- Händlerstempel und Unterschrift
Ohne ausgewiesene MwSt: Es handelt sich um Differenzbesteuerung. NoVA-Berechnungsbasis ist dann unklar — vermeiden.
NoVA-Anmeldung und -Bescheid
Die NoVA ist vor der Zulassung fällig. Ablauf:
- Formular Kfz 1a beim zuständigen Finanzamt (nach Wohnsitz) einreichen
- Frist: 1 Monat nach Einbringung des Fahrzeugs nach Österreich
- Unterlagen für das Finanzamt: Kaufvertrag, COC (für CO₂-Wert), Fahrzeugbrief
- Bescheid kommt in der Regel innerhalb von 1–3 Wochen
- NoVA bezahlen und Zahlungsbestätigung aufbewahren — wird bei der Zulassung benötigt
NOVORA übernimmt die gesamte NoVA-Anmeldung als Teil des Importservice.
Versicherung und Überführungskennzeichen
Das Fahrzeug muss für die Überführung versichert sein. Zwei Möglichkeiten:
Überführungskennzeichen (empfohlen): Beantragen Sie bei einer österreichischen Zulassungsstelle ein Überführungskennzeichen (§45 KFG). Kosten ca. €40–€60, gültig 30 Tage. Inklusive Haftpflichtversicherung für den Überführungszeitraum.
Händler-Überführungskennzeichen: Manche Händler stellen deutsche rote Kennzeichen aus. Prüfen Sie in diesem Fall, ob die Haftpflicht auch für Österreich gilt.
Nach der Zulassung schließen Sie eine österreichische Kfz-Versicherung ab — diese brauchen Sie für die Zulassung als Nachweis.
Abmeldung in Deutschland
Falls das Fahrzeug noch in Deutschland zugelassen ist:
- Händler meldet es im Regelfall beim Verkauf ab
- Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und die Abmeldebestätigung
- Diese Dokumente sind für die österreichische Zulassung als Eigentumsnachweis hilfreich
Wenn der Händler das Fahrzeug nicht abgemeldet hat: deutsche Kfz-Zulassungsstelle per Post kontaktieren (Vollmacht + Fahrzeugschein + Wunsch zur Abmeldung).
Häufige Fragen
Das COC (Certificate of Conformity, deutsch: Übereinstimmungsbescheinigung) ist ein EU-standardisiertes Herstellerdokument, das bestätigt, dass das Fahrzeug einer genehmigten EU-Typgenehmigung entspricht. In Österreich ist es Voraussetzung für die vereinfachte Zulassung nach §31 KFG. Mit COC entfällt die aufwändige Einzelgenehmigung durch eine technische Prüfstelle.
Wenden Sie sich direkt an den Hersteller oder den österreichischen Importeur. Die meisten Hersteller haben Online-Formulare oder Hotlines für COC-Anfragen. Benötigt wird die Fahrgestellnummer (FIN/VIN). Bearbeitungszeit: 3–10 Werktage. BMW: kostenlos über bmw.at. Mercedes: über mercedes-benz.at, meist kostenlos. VW/Audi/Skoda: über das jeweilige Händlernetz, ca. €50–€100.
Ohne COC ist eine Einzelgenehmigung nach §31 KFG erforderlich. Das bedeutet: technische Begutachtung durch eine autorisierte Prüfstelle (TÜV Austria, ÖAMTC Fahrzeugtechnik), Prüfung auf Übereinstimmung mit der österreichischen Zulassungsordnung. Kosten: €300–€800. Dauer: 2–4 Wochen. In manchen Fällen (US-Importfahrzeuge, Grauimporte, stark modifizierte Fahrzeuge) ist die Einzelgenehmigung gar nicht möglich.
Innerhalb von einem Monat nach dem Tag der Einbringung des Fahrzeugs nach Österreich — nicht erst nach der Zulassung. Formular: Kfz 1a, einzureichen beim für den Wohnort zuständigen Finanzamt. Wer die Frist versäumt, zahlt einen Verspätungszuschlag von 2 % des Abgabenbetrags pro angefangenen Monat.
Den deutschen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) brauchen Sie für die Abmeldung in Deutschland und als Nachweis der Fahrzeugidentität. In Österreich wird kein deutscher Typenschein benötigt — das COC ersetzt diesen. Falls das Fahrzeug noch in Deutschland zugelassen ist, muss es dort abgemeldet werden; der deutsche Fahrzeugbrief wird dabei eingezogen.
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