Fahrzeugimport Dokumente Österreich: Die wichtigsten Unterlagen 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Das COC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung) ist das wichtigste Dokument, ohne es ist keine normale Zulassung möglich.
- Kaufvertrag (Original), COC, Datenblatt (Typenschein), eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) und Personalausweis sind Pflicht; die NoVA muss vorher bezahlt sein (die GKDB wird dann freigeschaltet).
- Das COC kommt bei seriösen Händlern mit dem Fahrzeug. Fehlt es, lässt es sich beim Hersteller per VIN als Duplikat nachbestellen (€ 70–€ 250, 3–10 Werktage).
- Eine Einzelgenehmigung nach §31 KFG ist nur nötig, wenn kein COC erhältlich ist (Nicht-EU, umgebaut), Behördenkosten rund € 150, mit Gutachten mehr.
- Die NoVA muss vor der Zulassung bezahlt sein. Danach entsperrt das Finanzamt die GKDB, und die Zulassungsstelle prüft den Status elektronisch.
Fehlende Dokumente verursachen mehr Verzögerungen beim Fahrzeugimport als die Bürokratie selbst. Wer die Liste vorab abhakt, kommt ohne Überraschungen durch.
Vollständige Dokumentenliste
| Dokument | Woher | Zeitbedarf | Pflicht |
|---|---|---|---|
| Kaufvertrag (Original) | Händler | sofort | Ja |
| COC-Dokument | Händler (meist dabei) / Hersteller | sofort / 3–10 Werktage | Ja (oder Einzelgenehmigung) |
| Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief) | vom Händler | sofort | Ja |
| NoVA bezahlt (GKDB wird freigeschaltet) | Finanzamt AT | vor der Zulassung | elektronisch |
| eVB-Nummer (elektron. Versicherungsbestätigung) | AT-Versicherer | vor der Zulassung | Ja |
| Personalausweis / Reisepass | — | — | Ja |
| Meldebestätigung (Privatperson) | Meldeamt | sofort | Ja |
| Überstellungskennzeichen | Zulassungsstelle AT | 1–2 Tage | Für Überführung |
Das COC-Dokument im Detail
Das COC ist die Voraussetzung für eine unkomplizierte Zulassung. Es enthält:
- Fahrgestellnummer (VIN)
- EU-Typgenehmigungsnummer
- Technische Daten (CO₂, Hubraum, Leistung, Abmessungen, Achslasten)
- Herstellerbestätigung der Übereinstimmung
Wie Sie das COC beantragen:
Liegt das COC beim Fahrzeug? Bei seriösen Händlern ja, beim Kauf direkt einfordern
Hersteller mit VIN kontaktieren (€ 70–€ 250, 3–10 Werktage). Stellantis dauert länger, coc-online.com als Alternative
Online oder telefonisch beim Hersteller, Suchbegriff: [Marke] COC Dokument beantragen
Per Post oder als PDF mit Stempel
Ohne COC: Zuerst ein Duplikat beim Hersteller nachbestellen (€ 70–€ 250). Ist kein COC erhältlich (Nicht-EU-Fahrzeuge wie US-Spec oder Japanimporte), führt der Weg über eine Einzelgenehmigung nach §31 KFG bei einer staatlich genehmigten Prüfstelle (TÜV Austria, ÖAMTC, ARBÖ): Behördenkosten rund € 150, mit Gutachten oder Umbauten mehr, plus 2–4 Wochen.
Kaufvertrag, worauf achten
Der Kaufvertrag muss enthalten:
- Vollständige Händleranschrift mit UID-Nummer (bestätigt Regelbesteuerung)
- Fahrgestellnummer (VIN)
- Netto-Kaufpreis + 19 % MwSt separat ausgewiesen (Regelbesteuerung)
- Erstzulassungsdatum
- Kilometerstand
- Händlerstempel und Unterschrift
Ohne ausgewiesene MwSt: Es handelt sich um Differenzbesteuerung. NoVA-Berechnungsbasis ist dann unklar, vermeiden.
NoVA-Anmeldung und -Zahlung
Für die NoVA-Anmeldung brauchen Sie das Formular NoVA 2 (für Privatpersonen), einzureichen beim für den Wohnsitz zuständigen Finanzamt. Als Unterlagen dazu: Kaufvertrag, COC (für den CO₂-Wert) und die Zulassungsbescheinigung Teil I + II. Die NoVA lässt sich vorab selbst berechnen (NOVORA NoVA-Rechner); das Formular NoVA 2 stellt das BMF bereit.
Den vollständigen Ablauf (Reihenfolge GKDB → NoVA → Zulassung, Frist nach §82 KFG, GKDB-Freischaltung) beschreibt der Fahrzeugimport-Leitfaden. NOVORA übernimmt die gesamte NoVA-Abwicklung als Teil des Importservice.
Versicherung und Überstellungskennzeichen
Das Fahrzeug muss für die Überführung versichert sein. Zwei Möglichkeiten:
Überstellungskennzeichen (empfohlen): Beantragen Sie ein Überstellungskennzeichen (grün, für Private). Kosten ca. € 250 all-in inkl. Pflichtversicherung (je nach Versicherer und Dauer auch mehr), gültig bis zu 17 Tage.
Nach der Zulassung schließen Sie eine österreichische Kfz-Versicherung ab, diese brauchen Sie für die Zulassung als Nachweis.
Abmeldung in Deutschland
Falls das Fahrzeug noch in Deutschland zugelassen ist:
- Händler meldet es im Regelfall beim Verkauf ab
- Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) und die Abmeldebestätigung
- Diese Dokumente sind für die österreichische Zulassung als Eigentumsnachweis hilfreich
Wenn der Händler das Fahrzeug nicht abgemeldet hat: deutsche Kfz-Zulassungsstelle per Post kontaktieren (Vollmacht + Fahrzeugschein + Wunsch zur Abmeldung).
Häufige Fragen
Das COC (Certificate of Conformity, deutsch: Übereinstimmungsbescheinigung) ist ein EU-standardisiertes Herstellerdokument, das bestätigt, dass das Fahrzeug einer genehmigten EU-Typgenehmigung entspricht. In Österreich ist es Voraussetzung für die vereinfachte Zulassung nach §31 KFG. Mit COC entfällt die aufwändige Einzelgenehmigung durch eine technische Prüfstelle.
Bei seriösen Händlern liegt das COC beim Fahrzeug. Fragen Sie beim Kauf direkt danach. Falls es fehlt: Duplikat beim Hersteller per VIN anfordern (€ 70–€ 250, Bearbeitungszeit 3–10 Werktage). Bei Stellantis (Peugeot, Citroën, Opel) dauert es länger (bis zu 12 Wochen); hier ist coc-online.com eine schnellere Alternative.
Zuerst gilt: Ein fehlendes COC lässt sich bei EU-Fahrzeugen in der Regel als Duplikat (Zweitschrift) beim Hersteller nachbestellen (€ 70–€ 250, 3–10 Werktage). Eine Einzelgenehmigung nach §31 KFG ist nur nötig, wenn kein COC erhältlich ist, etwa bei Nicht-EU-Fahrzeugen (US-Import, Grauimport) oder stark modifizierten Fahrzeugen. Dabei prüft eine autorisierte Prüfstelle (TÜV Austria, ÖAMTC, ARBÖ) die Übereinstimmung mit der österreichischen Zulassungsordnung; die Behördenkosten liegen bei rund € 150, mit erforderlichen Gutachten oder Umbauten mehr. Bei manchen Grauimporten ist die Zulassung gar nicht möglich.
Die NoVA ist Voraussetzung für die Zulassung und muss vorher beim Finanzamt entrichtet werden. Das Fahrzeug muss binnen eines Monats nach Einbringung zugelassen werden (§82 Abs. 8 KFG); eine gesonderte NoVA-Frist gibt es nicht. Formular: NoVA 2 (für Privatpersonen), einzureichen beim für den Wohnort zuständigen Finanzamt.
Den deutschen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Teil II) brauchen Sie für die Abmeldung in Deutschland und als Nachweis der Fahrzeugidentität. In Österreich wird kein deutscher Typenschein benötigt, das COC ersetzt diesen. Falls das Fahrzeug noch in Deutschland zugelassen ist, muss es dort abgemeldet werden; der deutsche Fahrzeugbrief wird dabei eingezogen.
