Fahrzeugimport Checkliste Österreich 2026: Schritt für Schritt
Das Wichtigste in Kürze
- Ein professionell begleiteter Import dauert 10–15 Werktage, ein Eigenimport typisch 4–8 Wochen.
- Die NoVA muss innerhalb von einem Monat nach Einbringung des Fahrzeugs nach Österreich angemeldet werden — nicht erst nach der Zulassung.
- COC-Dokument vor dem Kauf klären — ohne COC wird es teurer und dauert länger.
- Kaufen Sie ausschließlich bei Händlern mit Regelbesteuerung (MwSt ausweisbar) — Differenzbesteuerung oder Privatverkauf erschweren die NoVA-Berechnung.
- NOVORA-Importservice: alle Schritte außer Fahrzeugwahl werden von NOVORA übernommen.
Diese Checkliste führt Sie in 5 Phasen durch den vollständigen Importprozess. Haken Sie jeden Schritt ab — dann passiert nichts Unvorhergesehenes.
Phase 1: Vor dem Kauf
Fahrzeug und Marktplatz
- Suche auf autoscout24.de oder mobile.de mit Filter “Händler” + “MwSt ausweisbar”
- CO₂-Wert (WLTP) aus dem Inserat oder COC notieren
- Importkosten vorab kalkulieren — NOVORA Import-Rechner verwenden
- Preisvergleich mit willhaben.at: ist der Preisunterschied nach Nebenkosten noch positiv?
Fahrzeugprüfung vor dem Kauf
- DEKRA-Gutachten oder DAT-Report anfordern (€30–€80)
- Fahrgestellnummer (VIN) im Inserat notieren
- COC-Verfügbarkeit beim Händler klären — kann er es liefern oder muss ich es beim Hersteller anfordern?
- Händler bestätigt Regelbesteuerung (MwSt separat auf Rechnung ausgewiesen)
- Unfallfreiheit und Serviceheft prüfen
Phase 2: Kauf und Überführung
Kaufvertrag und Bezahlung
- Kaufvertrag prüfen: UID-Nummer des Händlers, VIN, Netto + 19 % MwSt separat, EZ-Datum, km-Stand, Händlerstempel
- Originaldokumente sicherstellen: Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), Schlüssel, Serviceheft
- COC anfordern falls nicht bereits vorhanden — Antrag an Hersteller mit VIN
Überführungskennzeichen
- Österreichisches Überführungskennzeichen beantragen: Zulassungsstelle AT, §45 KFG, ca. €40–€60, gültig 30 Tage
- Oder: Händler stellt deutsche rote Kennzeichen aus — Haftpflicht für AT bestätigen lassen
Phase 3: NoVA anmelden
Wichtig: Diese Phase beginnt mit dem Tag der Einbringung des Fahrzeugs nach Österreich. Frist: 1 Monat.
- Formular Kfz 1a vom BMF-Website herunterladen
- Unterlagen zusammenstellen: Kaufvertrag, COC (für CO₂-Wert), Fahrzeugbrief
- Beim zuständigen Finanzamt (nach Wohnsitz) einreichen — persönlich oder per Post
- Einreichungsbestätigung aufbewahren
- NoVA-Bescheid abwarten (1–4 Wochen)
- NoVA-Betrag überweisen (Kontoverbindung steht im Bescheid)
- Zahlungsbestätigung aufbewahren — wird bei Zulassung benötigt
Phase 4: Zulassung
- §57a-Begutachtung (Pickerl) bei ÖAMTC, ARBÖ, TÜV Austria oder autorisierten Werkstätten — ca. €80–€130
- Österreichische Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen — Versicherungsbestätigung einholen
- Termin bei Bezirkshauptmannschaft (außerhalb Wien) oder Magistratischem Bezirksamt (Wien) vereinbaren
- Unterlagen zur Zulassung mitbringen:
- Kaufvertrag (Original)
- COC-Dokument
- NoVA-Bescheid + Zahlungsnachweis
- §57a-Prüfbefund
- Versicherungsbestätigung (E-Card-Format)
- Personalausweis / Reisepass
- Meldebestätigung
- Zulassungsgebühr bezahlen (ca. €30 + Kennzeichengebühr ca. €25–€40)
- Fahrzeugschein und Kennzeichen erhalten
Phase 5: Nach der Zulassung
- Deutsche Zulassung abmelden falls noch nicht geschehen (Händler hat das oft bereits erledigt)
- Kfz-Haftpflicht auf neues österreichisches Kennzeichen umstellen
- Kfz-Steuer in Österreich: wird automatisch über die Versicherung eingezogen (motorbezogene Versicherungssteuer)
- Serviceheft auf österreichisches Händlernetz übertragen falls gewünscht
Zeitplan: Was braucht wie lange?
| Phase | Mit NOVORA | Eigenimport |
|---|---|---|
| Fahrzeugsuche & Prüfung | nach Beauftragung: 2–5 Tage | variabel, 1–4 Wochen |
| Kaufabwicklung & Überführung | 2–4 Tage | 3–7 Tage |
| COC-Beschaffung | parallel | 3–10 Werktage extra |
| NoVA-Anmeldung & Bescheid | 5–10 Werktage | 10–20 Werktage |
| Zulassung | 1–2 Tage | 1–3 Tage |
| Gesamt | 10–15 Werktage | 4–8 Wochen |
Der Engpass beim Eigenimport ist fast immer der NoVA-Bescheid vom Finanzamt — und das Risiko, die 1-Monats-Frist zu versäumen, wenn man nicht auf den Einbringungstag achtet.
Häufige Fragen
Mit NOVORA: 10–15 Werktage ab Auftragserteilung bis Fahrzeugübergabe. Eigenimport: 4–8 Wochen — je nach Bearbeitungszeit beim Finanzamt (NoVA-Bescheid) und der Zulassungsstelle. Engpass ist meistens der NoVA-Bescheid vom Finanzamt: 1–4 Wochen je nach Auslastung.
Die NoVA-Frist versäumen. Die Anmeldepflicht entsteht mit dem Tag der Einbringung nach Österreich — nicht mit der Zulassung. Wer das Fahrzeug über die Grenze fährt und erst Wochen später ans Finanzamt denkt, zahlt Verspätungszuschlag (2 % pro Monat). Zweithäufigster Fehler: kein COC vorhanden — dann Einzelgenehmigung nötig.
Nur mit Überführungskennzeichen. Dieses beantragen Sie vor dem Kauf bei einer österreichischen Zulassungsstelle (§45 KFG, ca. €40–€60, gültig 30 Tage). Alternativ stellt der deutsche Händler rote Kennzeichen aus. Ohne Kennzeichen oder Versicherung ist das Fahrzeug auf österreichischen Straßen nicht zulässig.
Drei Stellen: (1) Österreichisches Finanzamt — NoVA-Anmeldung (Kfz 1a). (2) Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat — Zulassung. (3) Herstellerservice oder Prüfstelle — COC-Beschaffung bzw. Einzelgenehmigung nach §31 KFG. NOVORA koordiniert alle drei.
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