Fahrzeugimport Checkliste Österreich 2026: Schritt für Schritt

Zuletzt aktualisiert: Julian Jany

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein professionell begleiteter Import dauert 10–15 Werktage, ein Eigenimport typisch 3–6 Wochen (je nach GKDB-Bearbeitung und Dokumenten).
  • Die NoVA ist Voraussetzung für die Zulassung und muss vorher beim Finanzamt entrichtet werden. Weil das Fahrzeug binnen eines Monats nach Einbringung zugelassen werden muss (§82 Abs. 8 KFG), muss auch die NoVA in dieser Zeit erledigt sein.
  • COC-Dokument vor dem Kauf klären; fehlt es, lässt es sich meist beim Hersteller nachbestellen (€ 70–€ 250).
  • Kaufen Sie bevorzugt bei Händlern mit Regelbesteuerung (MwSt ausweisbar); bei Differenzbesteuerung oder Privatverkauf wird die NoVA-Berechnung schwieriger.
  • NOVORA-Importservice: Prüfung, Kaufabwicklung, Transport, GKDB und NoVA übernimmt NOVORA. Fahrzeugsuche und Zulassung bleiben beim Käufer; auf Wunsch kauft NOVORA das Fahrzeug an und verkauft es mit Gewährleistung weiter.

Sechs Phasen, vollständige Checkliste. Alles abhaken, dann passiert nichts Unvorhergesehenes.

10–15 TageImport mit NOVORA
3–6 WochenEigenimport
4Beteiligte Stellen

Phase 1: Vor dem Kauf

Fahrzeug und Marktplatz

  • Suche auf autoscout24.de oder mobile.de mit Filter “Händler” + “MwSt ausweisbar”
  • CO₂-Wert (WLTP) aus dem Inserat oder COC notieren
  • Importkosten vorab kalkulieren, NOVORA Import-Rechner verwenden
  • Preisvergleich mit willhaben.at: Ist der Preisunterschied nach Nebenkosten noch positiv?

Fahrzeugprüfung vor dem Kauf

  • Unabhängiges Gutachten anfordern (DEKRA oder Meistercheck)
  • Fahrgestellnummer (VIN) im Inserat notieren
  • COC-Verfügbarkeit beim Händler klären, kann er es liefern oder muss ich es beim Hersteller anfordern?
  • Händler bestätigt Regelbesteuerung (MwSt separat auf Rechnung ausgewiesen)
  • Unfallfreiheit und Serviceheft prüfen

Phase 2: Kauf und Überführung

Kaufvertrag und Bezahlung

  • Kaufvertrag prüfen: UID-Nummer des Händlers, VIN, Netto + 19 % MwSt separat ausgewiesen, EZ-Datum, km-Stand
  • Originaldokumente sicherstellen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) UND Teil II (Fahrzeugbrief), COC, alle Schlüssel, Serviceheft
  • COC beim Händler einfordern, bei seriösen Händlern liegt es vor; falls nicht, Duplikat beim Hersteller mit VIN anfordern (€ 70–€ 250, 3–10 Werktage)

Überstellungskennzeichen

  • Überstellungskennzeichen (grün, für Private) beantragen: ca. € 250 all-in inkl. Pflichtversicherung (je nach Versicherer und Dauer auch mehr), gültig bis zu 17 Tage

Phase 3: GKDB-Eintrag

Pflichtschritt vor der NoVA, §28b KFG Jedes importierte Fahrzeug muss vom Generalimporteur einzeln in die GKDB eingetragen werden. Ohne diesen Eintrag kann das Finanzamt keine NoVA festsetzen. Der Eintrag setzt automatisch einen Sperrvermerk, dieser wird erst nach NoVA-Zahlung aufgehoben.
  • Österreichischen Markenhändler der Fahrzeugmarke kontaktieren
  • Kaufvertrag, COC und Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief) übergeben
  • Generalimporteur veranlasst GKDB-Eintrag (§28b KFG), Kosten € 180–€ 240 brutto (externe Gebühr)
  • Datenblatt (österreichischer Typenschein) aus dem GKDB-Eintrag erhalten, Voraussetzung fürs Finanzamt

Phase 4: NoVA anmelden

Zulassungsfrist beginnt mit der Einbringung Das Fahrzeug muss binnen eines Monats nach Einbringung zugelassen werden (§82 Abs. 8 KFG). Weil die NoVA Voraussetzung für die Zulassung ist, muss sie in dieser Zeit erledigt sein: zuerst NoVA, dann Zulassung. Den Einbringungstag schriftlich festhalten.
  • Formular NoVA 2 (Privatpersonen) vom BMF herunterladen
  • NoVA selbst berechnen (Selbstberechnung, z.B. mit dem NOVORA NoVA-Rechner)
  • Unterlagen zusammenstellen: Kaufvertrag, COC (für CO₂-Wert), Zulassungsbescheinigung Teil I + II
  • Formular NoVA 2 beim zuständigen Finanzamt (nach Wohnsitz) einreichen, persönlich oder per Post
  • NoVA-Betrag ans Finanzamt zahlen (Überweisung oder vor Ort)
  • Nach der Zahlung entsperrt das Finanzamt die GKDB, die Zulassungsstelle sieht den Status elektronisch (Zahlungsbestätigung sicherheitshalber aufbewahren)

Phase 5: Zulassung

  • §57a-Begutachtung (Pickerl) bei ÖAMTC, ARBÖ, TÜV Austria oder autorisierten Werkstätten, ca. € 80–€ 130 (nur erforderlich wenn Fahrzeug ≥ 3 Jahre alt und kein gültiges deutsches TÜV-Prüfzeichen vorhanden; gültiger TÜV wird in Österreich anerkannt)
  • Österreichische Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und die eVB-Nummer einholen (nötig für die Zulassung)
  • Termin bei der Zulassungsstelle Ihrer Versicherung vereinbaren
  • Unterlagen zur Zulassung mitbringen: Kaufvertrag (Original), COC, Datenblatt (österreichischer Typenschein), §57a-Prüfbefund, eVB-Nummer, Personalausweis oder Reisepass, Meldebestätigung (die NoVA muss vorher bezahlt sein, dann ist die GKDB freigeschaltet)
  • Zulassungskosten bezahlen: ca. € 180–€ 220 gesamt (Zulassungsgebühr, Verwaltungsabgabe, Kennzeichentafeln)
  • Fahrzeugschein und Kennzeichen erhalten

Phase 6: Nach der Zulassung

  • Deutsche Zulassung abmelden, falls noch nicht geschehen (der Händler hat das oft bereits erledigt)
  • Serviceheft auf das österreichische Händlernetz übertragen, falls gewünscht

Zeitplan: Was braucht wie lange?

PhaseMit NOVORAEigenimport
Fahrzeugsuche (Käufer)selbstvariabel, 1–4 Wochen
Vor-Ort Prüfungnach Beauftragung: 1–2 Tageeigenständig oder Sachverständiger
Kaufabwicklung & Überführung2–4 Tage3–7 Tage
COC-Beschaffungin der Regel beim Händlerggf. 3–10 Werktage beim Hersteller
GKDB-Eintrag (Generalimporteur)1–3 Werktage1–3 Werktage
NoVA (Selbstberechnung, Zahlung, GKDB-Freischaltung)2–5 Werktage3–10 Werktage
Zulassung1–2 Tage1–3 Tage
Gesamt10–15 Werktage3–6 Wochen

Der Engpass beim Eigenimport ist meist der GKDB-Eintrag beim Generalimporteur und die Beschaffung fehlender Dokumente (COC). Das größte Risiko ist, die Frist zu versäumen: Das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats nach Einbringung zugelassen sein, die NoVA vorher entrichtet.

Häufige Fragen

Mit NOVORA: 10–15 Werktage ab Auftragserteilung bis Fahrzeugübergabe. Eigenimport: typisch 3–6 Wochen, vor allem wegen der Bearbeitungszeit beim Generalimporteur (GKDB-Eintrag) und der Beschaffung fehlender Dokumente (COC). Die NoVA selbst ist eine Selbstberechnung: berechnen, ans Finanzamt zahlen, GKDB wird freigeschaltet.

Die Zulassungsfrist versäumen. Das Fahrzeug muss binnen eines Monats nach Einbringung zugelassen werden (§82 Abs. 8 KFG), und weil die NoVA Voraussetzung für die Zulassung ist, muss sie rechtzeitig davor beim Finanzamt eingereicht werden. Wer das Fahrzeug über die Grenze fährt und erst Wochen später daran denkt, riskiert, die Frist zu reißen. Zweithäufigster Fehler: kein COC vorhanden. Meist lässt es sich als Duplikat nachbestellen; nur wenn keines erhältlich ist (Nicht-EU, umgebaut), wird eine Einzelgenehmigung nötig.

Nur mit Überstellungskennzeichen (grün, für Private). Dieses beantragen Sie über eine Zulassungsstelle; es kostet ca. € 250 all-in inkl. Versicherung (je nach Versicherer und Dauer auch mehr) und gilt bis zu 17 Tage. Ohne Kennzeichen und Versicherung ist das Fahrzeug auf österreichischen Straßen nicht zulässig.

Vier Stellen:

  • Österreichischer Markenhändler / Generalimporteur: GKDB-Eintrag (§28b KFG, Pflicht vor NoVA).
  • Österreichisches Finanzamt: NoVA-Selbstberechnung (Formular NoVA 2 für Privatpersonen).
  • Zulassungsstelle einer Versicherung: Zulassung.
  • Herstellerservice oder Prüfstelle: COC-Beschaffung bzw. Einzelgenehmigung nach §31 KFG.

NOVORA koordiniert die ersten drei; die Zulassung erledigt der Käufer.

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