Auto aus Deutschland nach Österreich importieren 2026

Zuletzt aktualisiert: Julian Jany

Das Wichtigste in Kürze

  • Rund jedes vierte ausgewertete Händlerangebot auf autoscout24.de hat nach NoVA und Überführung einen echten Preisvorteil gegenüber vergleichbaren Angeboten auf österreichischen Gebrauchtwagenbörsen. Typisch sind 4–14 % Ersparnis bei profitablen Deals.¹
  • Regelbesteuerung (MwSt ausweisbar) vereinfacht die NoVA-Berechnung, weil der Nettokaufpreis klar auf der Rechnung steht. Differenzbesteuerung und Privatverkäufe sind ebenfalls möglich, die NoVA-Berechnungsbasis wird dann aber komplizierter (Finanzamt nutzt ggf. Eurotax-Marktwert).
  • Als Privatperson zahlen Sie idR den deutschen Brutto-Kaufpreis inkl. 19 % DE-MwSt. Unternehmer mit UID kaufen ohne DE-MwSt (innergemeinschaftlicher Erwerb) und entrichten 20 % AT-MwSt. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeugen (Elektroautos, betriebliche PKW mit ausschließlicher betrieblicher Nutzung) ist sie als Vorsteuer abziehbar.
  • Die NoVA ist in Österreich fällig. Berechnen Sie sie vorab mit dem NOVORA NoVA-Rechner, um die Gesamtkosten korrekt zu kalkulieren.
  • NOVORA übernimmt den kompletten Prozess. Die Servicepauschale (€ 984 brutto) koordiniert Kaufabwicklung, Dokumente, GKDB und NoVA. Externe Kosten kommen hinzu: Vor-Ort-Prüfung (ab € 270, DEKRA/Meistercheck), Transport (ab € 1,08/km, inkl. Haustürzustellung € 300) und die GKDB-Datenblatt-Eintragung. Optional kauft NOVORA das Fahrzeug an und verkauft es mit österreichischer Gewährleistung weiter. Fahrzeugsuche und Zulassung erledigt der Käufer.

Der deutsche Gebrauchtwagenmarkt ist der größte in der EU. Für österreichische Käufer bedeutet das: deutlich mehr Auswahl. Rund jedes vierte ausgewertete Händlerangebot hat nach NoVA und Überführung einen echten Preisvorteil gegenüber vergleichbaren österreichischen Angeboten. Bei höherpreisigen Premiumfahrzeugen liegt die Netto-Ersparnis bei guten Angeboten oft im fünfstelligen Bereich. € 10.000 bis € 15.000 sind keine Seltenheit, in Einzelfällen deutlich mehr.¹

Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie das richtige Fahrzeug finden, worauf Sie beim Inserat achten müssen, und wie der Import rechtlich korrekt abläuft.

7 Mio.Gebrauchtwagenverkäufe/Jahr in DE
~24 %¹DE Händlerangebote mit Nettovorteil nach Importkosten
€ 10.000+¹Netto-Ersparnis Premiumklasse bei guten Angeboten

Warum Deutschland der richtige Markt ist

Deutschland hat rund 7 Millionen Gebrauchtwagenverkäufe pro Jahr, zehnmal mehr als Österreich. Das Angebot ist breiter, die Preise durch Wettbewerb niedriger. Besonders ausgeprägt ist der Vorteil bei:

  • Premiummarken (BMW, Mercedes, Audi): Rund 30 % der ausgewerteten Premium-Angebote haben nach Importkosten einen Nettovorteil. Das ist eine höhere Erfolgsquote als der Durchschnitt (~24 %), und durch die höheren Kaufpreise fällt der €-Vorteil absolut größer aus.¹
  • Diesel-SUVs: Leicht überdurchschnittliche Erfolgsquote (~27 % der Angebote profitabel nach Importkosten¹), teils durch geringere Nachfrage in deutschen Ballungsräumen. Allgemeine Marktbeobachtung, von DE-Branchenverbänden dokumentiert.
  • Elektroautos: Bis Mitte 2024 war der Preisvorteil besonders groß. Viele zurückgegebene Firmenwagen (3-Jahres-Leasing aus 2021 und 2022) drückten die DE-Preise, während die AT-Preise noch nicht nachgegeben hatten. Seither sind auch die AT-Marktpreise gefallen und der durchschnittliche Preisabstand ist kleiner geworden. Gute EV-Angebote gibt es aber weiterhin laufend: Stand Juni/Juli 2026 zeigen rund 12 % der EV-Angebote auf AS24 nach Importkosten einen Nettovorteil.¹ Und weil auf Elektroautos in Österreich keine NoVA anfällt, fällt die Rechnung im passenden Einzelfall klar zugunsten des Imports aus.
  • PHEVs: Rund 22 % der Angebote profitabel, ähnlich dem Gesamtdurchschnitt. Größeres Angebot in Deutschland durch Firmenwagenrückgaben (allgemeine Marktbeobachtung).

Das richtige Inserat finden

Regelbesteuerung vereinfacht die NoVA-Berechnung

Auf autoscout24.de: Bevorzugen Sie Fahrzeuge mit dem Superscript “1” neben dem Preis (bedeutet: “MwSt. ausweisbar”). Ohne dieses Symbol handelt es sich um Differenzbesteuerung oder Privatverkauf. Die NoVA-Berechnungsbasis wird dann etwas komplizierter, ist aber kein grundsätzliches Problem, solange der Kaufpreis marktgerecht ist.

Regelbesteuerung auf AS24 erkennen Das hochgestellte „1" direkt neben dem Preis bedeutet „MwSt. ausweisbar" (§14 UStG). Bei Differenzbesteuerung oder Privatverkauf fehlt die ausgewiesene MwSt, dann verwendet das Finanzamt den Eurotax-Händlerverkaufswert als NoVA-Berechnungsbasis, wenn der Rechnungspreis mehr als ca. 20 % darunter liegt.

Auf mobile.de: Filterkriterium “MwSt. ausweisbar” direkt in den Suchfiltern wählen.

Der Grund: Die österreichische NoVA wird auf den Netto-Kaufpreis berechnet. Bei Regelbesteuerung steht dieser klar auf der Rechnung. Bei Differenzbesteuerung fehlt der ausgewiesene Nettobetrag. Liegt der Kaufpreis deutlich unter dem Marktwert, rechnet das Finanzamt auf Basis des Eurotax-Händlerverkaufswerts. Das kann mehr sein als erwartet. Liegt der Kaufpreis am Markt, ist der Unterschied gering.

CO₂-Wert im Inserat prüfen

Der CO₂-Wert steht in den Fahrzeugdetails oder im COC-Dokument. Welches Messverfahren gilt, hängt vom Erstzulassungsdatum ab: Fahrzeuge mit EZ bis 31. Dezember 2019 werden mit dem NEFZ-Wert berechnet, ab 1. Jänner 2020 mit dem WLTP-Wert. WLTP-Werte liegen typischerweise 10–25 % höher als NEFZ für dasselbe Fahrzeug.

Unfallhistorie verifizieren

Bilder und Beschreibung im Inserat reichen nicht. Kaufen Sie kein Fahrzeug, das Sie nicht persönlich oder über einen Prüfer inspiziert haben. Die Vor-Ort-Prüfung übernehmen DEKRA oder Meistercheck: ca. € 270 (externe Prüfkosten). NOVORA beauftragt und koordiniert die Prüfung im Rahmen des Service.

Preisvergleich: Was sparen Sie wirklich?

Beispiel: Audi A6 (Baujahr ab 2023, Diesel), gut ausgewähltes Angebot

Über alle A6-Diesel-Angebote gerechnet ist der Preisvorteil gegenüber vergleichbaren österreichischen Angeboten eher klein (Median rund € 4.000 nach Abzug aller Importkosten). Der eigentliche Vorteil steckt in den gut ausgewählten Angeboten: Beim besten Viertel der A6-Angebote liegt die Netto-Ersparnis bei rund € 14.000. In der oberen Mittel- und Oberklasse (Audi A6/A8, BMW X5/X6, Volvo XC90) sind € 10.000 bis € 15.000 bei guten Angeboten der Normalfall, mit Ausreißern nach oben.

Basis: aktive AS24-Händlerangebote gegen vergleichbare österreichische Angebote auf willhaben.at, Stand 08/2026 (Audi A6 Diesel: n = 622). Das Ergebnis hängt stark vom konkreten Angebot ab; die höheren Zahlen gelten für gut ausgewählte Angebote, nicht für jedes Inserat.

Neben dem A6 zeigen vor allem Premium-SUVs den größten Importvorteil, das österreichische Preisniveau ist hier hoch und das deutsche Angebot groß:

Modell (Diesel)TypØ DE-PreisNetto-Ersparnis (Median)gute Angebote
BMW X6SUV-Coupé~€ 80.000~€ 7.900bis ~€ 12.400
Mercedes GLEGroß-SUV~€ 84.000~€ 7.100bis ~€ 13.200
Mercedes GLCSUV~€ 49.000~€ 5.700bis ~€ 7.900
BMW X5Groß-SUV~€ 75.000~€ 5.100bis ~€ 11.000
BMW X2Kompakt-SUV~€ 40.000~€ 5.000bis ~€ 7.900

Mediane Netto-Ersparnis gegenüber vergleichbaren österreichischen Angeboten, nach allen Importkosten. Basis: aktive AS24-Händlerangebote gegen willhaben.at, Stand 08/2026, je Modell n ≥ 170; gute Angebote = 75.-Perzentil.

Noch größer sind die Abstände bei Diesel-Vans und Nutzfahrzeugen (VW Caravelle, Mercedes V-Klasse), oft über € 10.000, weil das österreichische Angebot besonders dünn ist. Achtung: Für Nutzfahrzeuge gelten eigene NoVA-Regeln, hier lohnt die konkrete Berechnung besonders.

EV-Import: auf das einzelne Angebot kommt es an Bis Mitte 2024 war der Elektroauto-Import aus Deutschland besonders attraktiv. DE-Preise fielen durch den Rücklauf vieler 3-Jahres-Leasingverträge, die AT-Preise gaben erst später nach. Seither ist der durchschnittliche DE-AT-Preisabstand bei EVs kleiner geworden. Gute Deals gibt es aber weiterhin regelmäßig, vor allem bei einzelnen Modellen und in bestimmten Preisbändern. Dazu kommt: Auf Elektroautos fällt in Österreich keine NoVA an. Weil sich die Preise je Modell stark unterscheiden, lohnt sich die Prüfung im Einzelfall. Rechnen Sie jeden Kauf konkret mit dem NOVORA Import-Rechner durch.

Bei PHEVs fällt die Rechnung deutlicher aus, weil die AT-Listenpreise für Plug-in-Hybride systematisch höher liegen. Bei konventionellen Benzinern mit 130 g/km CO₂ ist das Delta kleiner.¹

Ablauf: von Deutschland nach Österreich

Der eigentliche Importablauf, GKDB-Eintrag, NoVA-Anmeldung und Zulassung, ist für jedes importierte Fahrzeug gleich, unabhängig vom Herkunftsland. Schritt für Schritt ist er im vollständigen Leitfaden Fahrzeugimport Österreich erklärt. Kurz zusammengefasst:

  1. Kaufvertrag und Überstellungskennzeichen (grün, für Private): ca. € 250 all-in inkl. Pflichtversicherung, gültig bis zu 17 Tage.
  2. GKDB-Eintrag über einen lokalen Markenhändler: Der Generalimporteur trägt die FIN ein und stellt den österreichischen Typenschein aus (€ 180–€ 240 brutto); dabei wird automatisch ein Sperrvermerk gesetzt (§28b KFG).
  3. NoVA selbst berechnen und über Formular NoVA 2 ans Finanzamt zahlen; nach Zahlungseingang hebt das Finanzamt den Sperrvermerk auf.
  4. Zulassung bei der Zulassungsstelle einer Versicherung (COC, Typenschein AT, eVB-Nummer; die NoVA muss vorher bezahlt sein).
Wichtig Nach der Einbringung nach Österreich muss das Fahrzeug binnen eines Monats zugelassen werden (§82 Abs. 8 KFG). Die NoVA ist Voraussetzung für die Zulassung und daher vorher zu entrichten; eine gesonderte NoVA-Frist gibt es nicht.

§57a-Begutachtung: Das deutsche TÜV zählt, aber nur begrenzt

Ein Detail, das speziell beim Import aus Deutschland zählt: Der österreichische Prüfzyklus richtet sich nach dem Monat der deutschen Erstzulassung (EZ). In Österreich gilt die 3-2-1-Regel: erstmals 3 Jahre nach EZ, dann nach weiteren 2 Jahren (im 5. Jahr), danach jährlich. Deutschland prüft nach den ersten 3 Jahren nur alle 2 Jahre. Ab dem 5. Jahr laufen die Zyklen also auseinander.

Eine gültige deutsche Hauptuntersuchung (HU/TÜV) wird bei der Zulassung in Österreich anerkannt, solange das Fahrzeug nach dem österreichischen Zyklus noch nicht fällig ist. Ist es bereits fällig, brauchen Sie vor der Zulassung eine §57a-Begutachtung, auch wenn das deutsche TÜV formell noch gültig ist.

Beispiel: Ein 6 Jahre altes Auto hat ein deutsches TÜV von vor 15 Monaten. In Deutschland ist es damit noch gültig (2-Jahres-Takt). In Österreich gilt ab dem 5. Jahr der Jahres-Takt, die Begutachtung wäre also schon überfällig. Für die Zulassung ist daher eine neue §57a-Begutachtung nötig.

MwSt: was tatsächlich gilt

Gebrauchtwagen (älter als 6 Monate UND über 6.000 km), Regelbesteuerung:

  • Privatpersonen zahlen den deutschen Brutto-Kaufpreis inkl. 19 % DE-MwSt, ohne zusätzliche österreichische Steuer.
  • Unternehmer mit UID können ohne DE-MwSt kaufen (innergemeinschaftlicher Erwerb) und entrichten 20 % AT-MwSt. Diese ist nur bei vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeugen (Elektroautos, betriebliche PKW mit ausschließlicher betrieblicher Nutzung) als Vorsteuer abziehbar.

Differenzbesteuerung:

  • Keine MwSt separat ausgewiesen, sie gilt für alle Käufer als abgegolten.
  • Kein Vorsteuer-Abzug für Unternehmer möglich.
  • NoVA-Berechnungsbasis: Eurotax-Händlerverkaufswert (wenn Kaufpreis deutlich unter Marktwert). Bei marktgerechtem Preis kein praktischer Nachteil.

Neufahrzeuge (≤6 Monate ODER ≤6.000 km):

  • Händler ist zur steuerfreien Lieferung verpflichtet (innergemeinschaftliche Lieferung).
  • Käufer entrichten 20 % österreichische Erwerbsteuer ans österreichische Finanzamt (Formular NoVA 2).
  • Für Privatpersonen: 1 % höhere Steuerlast als beim Kauf ohne Import (20 % AT-Erwerbsteuer statt enthaltener 19 % DE-MwSt). Verglichen mit einem AT-Neukauf ergibt sich kein steuerlicher Unterschied.
  • Für Unternehmer mit Vorsteuerabzug: Nettovorteil möglich.

¹ Eigene Analysedaten. NOVORA wertet täglich Händlerangebote auf autoscout24.de (Regelbesteuerung) gegen österreichische Marktpreise auf Gebrauchtwagenbörsen aus. Analysezeitraum Februar bis Juli 2026, rund 11,7 Mio. ausgewertete Angebote. Die Marktlage kann sich ändern.

Häufige Fragen

Deutschland hat den größten Gebrauchtwagenmarkt in der EU: rund 7 Millionen Transaktionen pro Jahr gegenüber ca. 820.000 in Österreich. Mehr Angebot drückt die Preise. Dazu kommt: In Österreich ist die NoVA im Verkaufspreis oft bereits eingepreist, in Deutschland nicht. Bestimmte Fahrzeugtypen (Premiummarken, Diesel-SUVs) sind in Deutschland im Angebot häufiger und dadurch günstiger.¹

Regelbesteuerung bedeutet, dass der Händler die deutschen 19 % MwSt vollständig in seiner Buchführung ausweist, die Rechnung zeigt Netto + 19 % MwSt separat. Für den österreichischen Import ist das relevant, weil die NoVA auf dem Netto-Kaufpreis laut Rechnung berechnet wird. Bei Regelbesteuerung steht diese Basis eindeutig fest. Bei Differenzbesteuerung (typisch bei Händlern, die Fahrzeuge von Privat ankaufen) oder allgemein bei Privatverkäufen ist keine MwSt separat ausgewiesen. Das Finanzamt berechnet die NoVA dann auf Basis des Eurotax-Händlerverkaufswerts, jedenfalls dann, wenn der Rechnungspreis mehr als ca. 20 % darunter liegt. Liegt der Kaufpreis am Marktpreis, entsteht daraus kein Nachteil, die NoVA-Berechnung ist nur etwas weniger vorhersehbar.

  • Gebrauchtwagen (älter als 6 Monate UND über 6.000 km): Als Privatperson zahlen Sie den deutschen Preis inkl. 19 % DE-MwSt, ohne zusätzliche österreichische Steuer. Als Unternehmer mit UID kaufen Sie ohne DE-MwSt (innergemeinschaftlicher Erwerb) und entrichten 20 % AT-MwSt; diese ist nur bei vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeugen (Elektroautos, betriebliche PKW mit ausschließlicher betrieblicher Nutzung) als Vorsteuer abziehbar.
  • Differenzbesteuerung: Keine MwSt separat ausgewiesen, sie gilt für alle Käufer als abgegolten, kein Vorsteuer-Abzug möglich.
  • Neufahrzeuge (≤6 Monate ODER ≤6.000 km): Der Händler ist zur steuerfreien Lieferung verpflichtet, der Käufer zahlt 20 % österreichische Erwerbsteuer ans Finanzamt (Formular NoVA 2). Für Privatpersonen 1 % höhere Steuerlast (20 % AT-Erwerbsteuer statt enthaltener 19 % DE-MwSt), verglichen mit einem AT-Neukauf kein Unterschied.

Höchste Erfolgsquote beim Import nach unserer Auswertung¹:

  • Premiummarken (BMW, Mercedes, Audi): rund 30 % der Angebote im positiven Nettovorteil, absolut höhere Ersparnis durch höhere Kaufpreise.
  • Diesel-SUVs: ~27 %, leicht über dem Durchschnitt, teils durch geringere Nachfrage in deutschen Ballungsräumen.
  • Elektroautos: bis Mitte 2024 besonders groß; seither sind auch die AT-Preise gefallen. Stand Juni/Juli 2026 zeigen rund 12 % der EV-Angebote einen positiven Nettovorteil, im passenden Einzelfall kommt die fehlende NoVA voll zum Tragen.
  • PHEVs: rund 22 %, ähnlich dem Gesamtdurchschnitt.
  • Wenig Vorteil: Kleinstwagen, Massenmodelle mit hohem AT-Bestand.

Hauptrisiken:

  • Fahrzeugzustand nicht persönlich geprüft: Fotos reichen nicht; nur eine Vor-Ort-Inspektion durch einen Sachverständigen schützt zuverlässig.
  • Zulassungsfrist übersehen. Mit der Einbringung nach Österreich muss das Fahrzeug binnen eines Monats zugelassen werden (§82 Abs. 8 KFG). Eine eigene NoVA-Frist gibt es nicht; die NoVA ist aber Voraussetzung für die Zulassung und daher vorher zu entrichten.
  • Kein COC beim Händler → in der Regel als Duplikat beim Hersteller nachbestellbar (€ 70–€ 250). Eine Einzelgenehmigung (§31 KFG, Behördenkosten ~€ 150) ist nur nötig, wenn kein COC erhältlich ist (Nicht-EU, umgebaut).
  • Falscher CO₂-Wert (NEFZ statt WLTP) → Nachforderung vom Finanzamt.
  • GKDB-Eintrag vergessen: Muss vor der NoVA-Anmeldung über lokalen Markenhändler veranlasst werden.

NOVORA übernimmt Vor-Ort Prüfung, GKDB-Organisation und NoVA-Abführung und eliminiert damit das Fahrzeugzustandsrisiko sowie die GKDB- und NoVA-Fristrisiken.

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