NOVORA: Ihr Experte für Autoimporte & NoVA
Auto Import & NoVA-Rechner
So funktioniert’s in 3 Schritten
- Berechnungsart wählen – Inserat‑URL einfügen (z.B. mobile.de, autoscout24.de, heycar) oder Daten manuell eingeben.
- Daten prüfen – übernommene Fahrzeugdaten kontrollieren oder manuell ergänzen.
- Berechnen – alle Importkosten inkl. NoVA sofort sehen und Anfrage senden.
Manuell Berechnen
Keine Inserat-URL zur Hand? Erfassen Sie einfach alle benötigten Fahrzeugdaten manuell. Der Rechner ermittelt dann umgehend alle anfallenden Autoimport-Kosten samt NoVA – schnell, unverbindlich und kostenlos.
Über 600 erfolgreiche Importe & 100 mal mit 5-Sternen bewertet!
Wir sind stolz auf das Vertrauen unserer Kunden. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und holen Sie sich Ihr Wunschauto stressfrei nach Österreich!
Das bietet der Auto Import & NoVA-Rechner von NOVORA
Kurz: Link einfügen, berechnen, alle Kosten sehen – inklusive NoVA und optionaler NOVORA-Services.
Mit unserem Rechner sehen Sie alle Importkosten inklusive NoVA auf einen Blick. Auch optionale Zusatzleistungen von NOVORA werden übersichtlich aufgeführt.
Alles, was Sie dafür tun müssen: den Link zu Ihrem Wunschfahrzeug (z.B. von autoscout24.de, mobile.de, hey.car oder romoto.de) eingeben und „Berechnen" klicken. Schon erhalten Sie alle relevanten Kosten – einfach und schnell.
Was ist die NoVA?
Kurz: Die NoVA ist eine einmalige Zulassungssteuer in Österreich, die sich nach dem CO₂-Ausstoß richtet.
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist im Grunde eine Zulassungssteuer, die anfällt, sobald ein Fahrzeug erstmalig in Österreich zugelassen wird. Sie wird beim Finanzamt abgeführt und ist Voraussetzung für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Die NoVA dient als finanzieller Ausgleich für den CO₂-Ausstoß und ist sowohl bei Autos als auch bei Motorrädern fällig, mit einigen Ausnahmen. Da der Kauf eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens aus dem Ausland für Privatpersonen oft Neuland ist, fehlen häufig detaillierte Informationen. Wie hoch ist die Abgabe? Wann und wo muss sie bezahlt werden? Und welche Fahrzeuge sind davon befreit?
Um Ihnen die finanzielle Planung zu erleichtern, bieten der NOVORA Auto Import & NoVA-Rechner und die weiterführenden Texte unten eine Übersicht über die Normverbrauchsabgabe und die wichtigsten Punkte, die es beim Import zu beachten gilt.
NoVA-Rechner (Stand: Januar 2026)
Kurz: Ab 2026 sinkt der NoVA-Freibetrag auf 91 g/km. E-Autos zahlen weiterhin keine NoVA.
Was sich 2026 ändert: Der Freibetrag sinkt von 94 auf 91 g/km – das bedeutet für die meisten Fahrzeuge etwas mehr NoVA als noch 2025. Aber keine Sorge: Unser Rechner berücksichtigt das automatisch und zeigt Ihnen den exakten Betrag für Ihr Fahrzeug.
Bei Gebrauchtwagen berechnen wir auch gleich den Altersabschlag mit – so sehen Sie auf einen Blick, was der Import wirklich kostet.
Beispiel: BMW 320d (Neuwagen 2026)
| Nettopreis | €40.000 |
| CO₂-Ausstoß | 132 g/km |
| Freibetrag 2026 | 91 g/km |
| Berechnung | (132 − 91) ÷ 5 = 8% |
| NoVA (nach Abzugsbetrag) | ca. €2.850 |
Bei einem 2 Jahre alten Gebrauchtwagen reduziert sich die NoVA durch den Altersabschlag weiter.
Diese Fahrzeuge sind von der NoVA befreit
Kurz: E-Autos, Oldtimer (30+ Jahre) und Anhänger zahlen keine NoVA.
Da es sich um eine CO₂-Ausgleichsabgabe handelt, sind folgende Fahrzeuge von der NoVA befreit:
- Rein elektrische Fahrzeuge (E-Autos)
- Oldtimer (älter als 30 Jahre, weitgehend im Originalzustand)
- Anhänger (kein eigener CO₂-Ausstoß)
- Vorführfahrzeuge und Fahrschulfahrzeuge
Wichtig: Hybride sind nicht von der NoVA befreit – nur rein elektrische Fahrzeuge.
Ihr Wunschauto direkt vor die Haustür!
Kurz: NOVORA übernimmt NoVA, Transport und alle Behördenwege – Sie lehnen sich zurück.
Holen Sie sich Ihr Traumauto ohne Stress: NOVORA übernimmt die NoVA-Abwicklung, den Transport und sämtliche Import-Behördenwege. Wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden und liefern Ihr Fahrzeug direkt bis vor Ihre Haustür. Einfacher kann Autoimport nicht sein!
NoVA-Entwicklung: Was hat sich geändert?
Wichtig: Für die NoVA-Berechnung zählt das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs – nicht das Importdatum. Bei einem 2024 erstmals zugelassenen Gebrauchtwagen gelten also die 2024er Regeln, auch wenn Sie ihn 2026 importieren.
Bis 2024:
Von 2020 bis 2024 wurde die NoVA jedes Jahr schrittweise angehoben: Der CO₂-Abzugsbetrag sank jährlich um 5 g (von 115 g auf 97 g), die Malusgrenze wurde jedes Jahr um 15 g niedriger, der Malusbetrag erhöhte sich jährlich um 10 Euro je Gramm und der Höchststeuersatz stieg pro Jahr um 10 Prozentpunkte.
Ab 2025:
Seit 2025 ist der Höchststeuersatz bei 80 Prozent eingefroren und der Malus setzt ab 155 g CO₂/km ein. Der CO₂-Abzugsbetrag sinkt nun nur noch um 3 g pro Jahr: 2025 waren es 94 g/km, 2026 sind es 91 g/km.

