NOVORA: Ihr Experte für Autoimporte & NoVA
NoVA-Rechner Österreich 2026
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Was ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA)?
Kurz: Die NoVA ist eine einmalige Steuer, die in Österreich bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs anfällt — egal ob Neuwagen vom Händler oder Gebrauchtwagen aus dem Ausland.
Die Höhe richtet sich nach dem CO2-Ausstoß: Je mehr ein Auto ausstößt, desto höher die NoVA. Bemessungsgrundlage ist der Netto-Kaufpreis (ohne Umsatzsteuer). Rein elektrische Fahrzeuge mit 0 g/km CO2 sind komplett befreit.
Für Privatpersonen, die ein Auto aus Deutschland oder einem anderen EU-Land importieren, ist die NoVA oft der größte Einzelposten bei den Importkosten. Umso wichtiger, sie vorab genau zu kennen — genau dafür ist dieser Rechner da.
NoVA Berechnung 2026 — so funktioniert die Formel
Kurz: Ab 2026 gilt ein Freibetrag von 91 g/km. Was darüber liegt, wird besteuert.
(CO2 in g/km – 91) ÷ 5 = Steuersatz in %Den Steuersatz wendet man auf den Netto-Kaufpreis an. Davon werden € 350 Abzugsposten abgezogen. Liegt der CO2-Wert über 155 g/km, kommt zusätzlich ein CO2-Malus von € 80 pro Gramm über dieser Schwelle dazu.
Beispiel: VW Golf 2026 (Neuwagen)
| Nettopreis | € 29.917 |
| CO2-Ausstoß | 148 g/km (WLTP) |
| Steuersatz | (148 − 91) ÷ 5 = 11 % |
| Grundbetrag | 11 % × € 29.917 = € 3.291 |
| Abzugsposten | − € 350 |
| NoVA gesamt | € 2.941 |
NoVA bei Gebrauchtwagen aus Deutschland und der EU
Kurz: Bei Gebrauchtwagen gelten die Regeln des Erstzulassungsjahres. Abzugsposten und Malus werden mit dem Alter günstiger.
Wer einen Gebrauchtwagen aus einem EU-Land importiert, zahlt die NoVA nicht nach den aktuellen 2026er-Regeln, sondern nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Ein 2022 zugelassenes Auto wird also nach den 2022er-Werten berechnet (CO2-Abzugsbetrag: 107 g/km).
Zusätzlich werden Abzugsposten und Malus über 8 Jahre aliquotiert — man spricht von der Achtelung. Pro vollem Jahr seit Erstzulassung reduziert sich beides um 1/8. Nach 8 Jahren bleibt nur noch der Mindestwert übrig.
Beispiel: 3 Jahre alter BMW aus Deutschland
| Netto-Kaufpreis | € 22.000 |
| CO2 / Erstzulassung | 170 g/km / 2022 |
| Steuersatz (Regeln 2022) | (170 − 107) ÷ 5 = 12,6 → gerundet 13 % |
| Grundbetrag | 13 % × € 22.000 = € 2.860 |
| Abzugsposten (3 J. alt) | € 350 × 5/8 = − € 219 |
| NoVA gesamt | € 2.641 |
Tipp: Wenn Sie den Neupreis des Fahrzeugs kennen, können Sie ihn oben im Rechner eingeben. Dann wird statt der Achtelung ein genauerer Wertminderungsfaktor verwendet — das kann die NoVA weiter senken.
Wer ist von der NoVA befreit?
Kurz: Elektroautos zahlen keine NoVA. Hybride hingegen schon — auch Plug-in-Hybride.
- Rein elektrische Fahrzeuge (0 g/km CO2) — komplett befreit
- Wasserstofffahrzeuge — ebenfalls befreit
- Oldtimer (Erstzulassung vor über 30 Jahren, weitgehend im Originalzustand)
- Menschen mit Behinderung — mit Behindertenpass und der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel"
- Vorführ-, Fahrschul-, Diplomaten- und Mietfahrzeuge — unter bestimmten Bedingungen
Achtung bei Hybriden: Plug-in-Hybride und alle anderen Hybridantriebe sind nicht befreit. Es zählt ausschließlich der CO2-Wert im Typenschein — und der ist bei Hybriden zwar niedrig, aber nicht null.
Wie hat sich die NoVA entwickelt?
Kurz: Seit 2020 wird die NoVA jährlich verschärft. Der Freibetrag sinkt, der Malus steigt. Für Gebrauchtwagen zählt aber das Erstzulassungsjahr.
Von 2020 bis 2024 sank der CO2-Freibetrag schrittweise (von 115 auf 97 g/km), der Höchststeuersatz stieg von 32 % auf 80 %, und der Malus wurde auf € 80 pro Gramm angehoben. Seit 2025 ist der Höchststeuersatz bei 80 % eingefroren und der Freibetrag sinkt nur noch um 3 g pro Jahr.
Warum das wichtig ist: Bei einem Gebrauchtwagen aus 2021 rechnet das Finanzamt mit dem 2021er-Freibetrag (112 g/km) und dem damaligen Höchststeuersatz (50 %). Das ist oft deutlich günstiger als die aktuellen 2026er-Werte. Unser Rechner berücksichtigt das automatisch anhand der Erstzulassung.
| Parameter | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| CO2-Freibetrag (g/km) | 115 | 112 | 107 | 102 | 97 | 94 | 91 |
| Höchststeuersatz | 32% | 50% | 60% | 70% | 80% | 80% | 80% |
| Malus-Grenzwert (g/km) | 275 | 200 | 185 | 170 | 155 | 155 | 155 |
| Malus pro g (€) | 40 | 50 | 60 | 70 | 80 | 80 | 80 |
Häufig gestellte Fragen zur NoVA
Was genau ist die NoVA und wer muss sie bezahlen?
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalige Zulassungssteuer, die in Österreich bei der erstmaligen Zulassung eines Kraftfahrzeugs fällig wird. Sie betrifft Neuwagen vom Händler genauso wie Gebrauchtwagen, die aus dem Ausland importiert werden.
Bezahlen muss sie derjenige, der das Fahrzeug in Österreich zulässt. Bei einem Neuwagenkauf übernimmt das in der Regel der Händler und verrechnet die NoVA im Kaufpreis weiter. Beim Eigenimport eines Gebrauchtwagens aus Deutschland oder einem anderen EU-Land müssen Sie die NoVA selbst beim Finanzamt anmelden und abführen — vor der Zulassung bei der Behörde.
Wie berechnet man die NoVA 2026?
Die Formel für 2026 lautet: (CO2 in g/km – 91) ÷ 5 = Steuersatz in %. Dieser Prozentsatz wird auf den Netto-Kaufpreis angewendet. Davon werden € 350 Abzugsposten abgezogen.
Ein konkretes Beispiel: Ein Auto mit 148 g/km CO2 und € 29.917 Nettopreis ergibt einen Steuersatz von 11 %. Der Grundbetrag ist € 3.291, abzüglich € 350 Abzugsposten macht das € 2.941 NoVA.
Liegt der CO2-Wert über 155 g/km, kommt zusätzlich ein CO2-Malus dazu: € 80 pro Gramm über der Schwelle. Bei einem SUV mit 200 g/km wären das (200 − 155) × € 80 = € 3.600 zusätzlich.
Was ist die Achtelung und wie wirkt sie sich aus?
Die Achtelung ist die altersbedingte Kürzung von Abzugsposten und CO2-Malus bei Gebrauchtfahrzeugen. Pro vollem Jahr seit Erstzulassung reduzieren sich beide Werte um jeweils 1/8. Nach 7 Jahren ist nur noch 1/8 des ursprünglichen Werts übrig.
Beispiel: Bei einem 3 Jahre alten Auto beträgt der Abzugsposten nicht € 350, sondern € 350 × 5/8 = € 218,75. Der CO2-Malus (falls vorhanden) wird ebenfalls um 3/8 gekürzt. Das Alter zählt hier in vollen Jahren ab Erstzulassung.
Wenn Sie den Neupreis (Listenpreis) kennen, gibt es eine Alternative: Statt der Achtelung wird dann der tatsächliche Wertverlust herangezogen (Kaufpreis ÷ Neupreis). Bei stark im Wert gefallenen Fahrzeugen kann das günstiger sein. Geben Sie den Neupreis einfach im Rechner oben ein, um den Unterschied zu sehen.
Gilt bei Gebrauchtwagen die aktuelle Rechtslage oder die des Erstzulassungsjahres?
Bei Gebrauchtwagen aus der EU gilt immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Konkret heißt das: CO2-Freibetrag, Höchststeuersatz und Malus-Grenzwert werden aus dem Jahr der Erstzulassung genommen — nicht aus dem Jahr des Imports.
Das ist oft ein Vorteil: Ein 2021 erstmals zugelassenes Auto wird mit einem Freibetrag von 112 g/km und einem Höchststeuersatz von 50 % berechnet, statt mit den deutlich strengeren 2026er-Werten (91 g/km, 80 %). Unser Rechner erkennt das automatisch anhand der Erstzulassung.
Sind Hybridfahrzeuge von der NoVA befreit?
Nein. Nur rein elektrische Fahrzeuge (0 g/km CO2) und Wasserstofffahrzeuge sind von der NoVA befreit. Hybride — auch Plug-in-Hybride — zahlen NoVA, da sie einen CO2-Wert größer als null haben.
Allerdings haben viele Plug-in-Hybride sehr niedrige WLTP-Werte (oft 20–50 g/km), was zu einem entsprechend niedrigen Steuersatz führt. In der Praxis fällt die NoVA bei Plug-in-Hybriden daher oft gering aus — aber eben nicht null.
Was ist der Unterschied zwischen WLTP und NEFZ?
WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) und NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) sind zwei verschiedene Messverfahren für CO2-Emissionen. Der NEFZ war bis 2017 der Standard, wurde dann schrittweise vom realistischeren WLTP abgelöst.
WLTP-Werte liegen typischerweise 10–25 % höher als NEFZ-Werte für dasselbe Fahrzeug, weil die Messung praxisnäher ist. Für die NoVA-Berechnung wird bei Fahrzeugen ab Erstzulassung März 2014 der WLTP-Wert herangezogen, davor der NEFZ-Wert. Unser Rechner unterscheidet das automatisch.
Was ist der CO2-Malus und wann wird er fällig?
Der CO2-Malus ist ein Zuschlag, der bei besonders emissionsstarken Fahrzeugen zusätzlich zur NoVA anfällt. Seit 2024 liegt die Grenze bei 155 g/km CO2. Für jedes Gramm darüber werden € 80 zusätzlich berechnet.
Bei einem Fahrzeug mit 200 g/km wären das 45 Gramm über der Grenze, also € 3.600 Malus — zusätzlich zur normalen NoVA. Bei Gebrauchtwagen wird auch der Malus durch die Achtelung reduziert (siehe oben), was die Belastung bei älteren Fahrzeugen senkt.
Wo finde ich den offiziellen NoVA-Rechner des BMF?
Das Bundesministerium für Finanzen stellt einen offiziellen (unverbindlichen) Rechner unter onlinerechner.haude.at/BMF-NoVARechner bereit. Er eignet sich gut zur Gegenprüfung. Unser Rechner verwendet dieselbe offizielle Formel nach § 6 NoVAG 1991, bietet aber zusätzlich die automatische Erkennung der Fahrzeugdaten aus Online-Inseraten.
Fällt beim Leasing oder einer Finanzierung auch NoVA an?
Ja. Die NoVA wird bei der Erstzulassung in Österreich fällig — unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wird. Beim Leasing eines importierten Fahrzeugs ist in der Regel der Leasingnehmer (also Sie) für die Abführung verantwortlich, sofern das Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen wird.
Bei einem bereits in Österreich zugelassenen Leasingfahrzeug fällt keine erneute NoVA an — die wurde bereits bei der Erstzulassung bezahlt.
Offizielle Berechnung: Unser Rechner verwendet die offizielle BMF-Berechnungsformel (§ 6 NoVAG 1991). Ergebnis überprüfen beim offiziellen NoVA-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen →
