
Was sich 2027 für Autofahrer in der EU wirklich ändert
(Symbolbild, KI-generiert)
2027 bringt für Autofahrerinnen und Autofahrer in der EU einiges in Bewegung: strengere Abgasvorgaben, ein neues Bargeldlimit beim Autokauf, Veränderungen bei Führerschein und Kfz-Versicherung – und auch in Österreich tut sich etwas bei der Pickerl-Prüfung. Hier der Überblick, was ansteht und was noch in der Schwebe hängt.
Euro 7 löst die bisherige Abgasnorm schrittweise ab
Ab dem 29. November 2026 gilt in der EU die neue Abgasnorm Euro 7 zunächst für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter, ab Ende 2027 dann für alle Neuzulassungen dieser Fahrzeugklassen. Busse und schwere Nutzfahrzeuge folgen 2028 beziehungsweise 2029 [1]. Die Grenzwerte für klassische Schadstoffe bleiben dabei weitgehend unverändert, neu ist jedoch eine genauere Erfassung ultrafeiner Partikel ab zehn Nanometern, die künftig bei allen Ottomotoren berücksichtigt wird [1]. Erstmals werden zudem Abriebpartikel von Reifen und Bremsen reguliert, wobei einheitliche Grenzwerte erst ab 2035 greifen [1]. Abgasreinigungssysteme müssen ihre Wirksamkeit über mindestens 160.000 Kilometer oder acht Jahre nachweisen, und für Elektroautos sowie Plug-in-Hybride gibt es erstmals verbindliche Haltbarkeitsvorgaben für die Batterien [1]. Ergänzt wird das Ganze durch schärferen Manipulationsschutz und eine bessere Datenkontrolle, damit Emissionen künftig auch im realen Alltagsbetrieb überwacht werden können [1].
Parallel dazu wird auf EU-Ebene über das sogenannte „Auto-Paket“ verhandelt, mit dem das CO2-Flottenziel für 2035 abgeschwächt werden soll: Statt eines Nullgramm-Ziels steht eine Reduktion um 90 Prozent gegenüber 2021 im Raum, was einem Flottenausstoß von elf Gramm CO2 pro Kilometer entspräche – mit der Folge, dass auch nach 2035 noch rund 27 bis 29 Prozent der Neuzulassungen über einen Verbrennungsmotor verfügen könnten [6]. Die entscheidende Abstimmung im EU-Verkehrsausschuss wurde zuletzt um rund zwei Wochen verschoben, das Plenum soll im November votieren [6]. Wer also gerade mit dem Gedanken spielt, auf einen Verbrenner zu verzichten oder eben doch nicht – dieses Rennen ist noch lange nicht gelaufen.
Neues Bargeldlimit beim Autokauf
Ab dem 10. Juli 2027 dürfen Autohändler Fahrzeuge nur noch bis zu einem Betrag von 10.000 Euro vollständig in bar verkaufen. Liegt der Kaufpreis darüber, muss der restliche Betrag überwiesen oder finanziert werden – eine Aufteilung in mehrere Barzahlungen zur Umgehung dieser Grenze ist ausdrücklich nicht erlaubt [1]. Bereits ab einer Barzahlung von 3.000 Euro müssen Händler die Identität der Käuferin oder des Käufers prüfen und die Daten speichern [1]. Für private Fahrzeugverkäufe zwischen Privatpersonen gilt die Obergrenze hingegen nicht, solange keine Seite gewerblich handelt [1].
Digitaler Führerschein und mögliche Ausbildungsreform
Ende 2026 soll der digitale Führerschein eingeführt werden und 2027 im Alltag nutzbar sein. Er ergänzt den physischen Führerschein, der vor allem bei Fahrten ins Ausland weiterhin mitgeführt werden muss [1]. Zusätzlich wird über eine Reform der Führerscheinausbildung diskutiert, die 2027 greifen könnte – der genaue Zeitplan ist aber noch offen und hängt vom politischen Entscheidungsprozess ab [1].
Deutschland-Ticket und Kfz-Versicherung
Beim Deutschland-Ticket zeichnet sich zum 1. Januar 2027 eine weitere Preiserhöhung ab: Nach aktuellen Berechnungen ist ein Monatspreis von etwa 66,40 bis 66,80 Euro möglich, basierend auf einer neuen Berechnungsformel, in die Personal-, Energie- und Betriebskosten sowie die jährlichen Zuschüsse von Bund und Ländern in Höhe von zusammen drei Milliarden Euro einfließen [1]. Der endgültige Preis steht aber noch nicht fest [1]. Auch bei der Kfz-Versicherung tut sich etwas: Ab 2027 werden neue Typklassen eingeführt, die sich auf die Höhe der Versicherungsbeiträge auswirken können [2].
Österreich: Pickerl-Novelle mit neuen Prüfintervallen
Auch hierzulande gibt es 2027 Bewegung bei den Fahrzeugprüfungen: Nach einer Novelle werden Fahrzeuge künftig erstmals nach vier Jahren überprüft, anschließend folgen drei weitere Überprüfungen im Abstand von jeweils zwei Jahren, danach wieder jährlich. Diese Änderung betrifft laut ÖAMTC nicht nur Neuwagen, sondern auch bereits zugelassene Fahrzeuge, wobei die konkreten Auswirkungen stark vom Fahrzeugalter und Zulassungsmonat abhängen [3]. Wer sich unsicher ist, wann das eigene Auto erstmals oder wieder zur Prüfung muss, sollte das rechtzeitig checken – gerade bei frisch importierten Fahrzeugen lohnt sich ein genauer Blick auf das Zulassungsdatum.
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Was das für den Autoimport nach Österreich bedeutet
Für alle, die ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Österreich holen wollen, bleiben die Grundregeln unverändert, gewinnen aber durch die neuen EU-Vorgaben an Relevanz. Die NoVA wird fällig, sobald ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert und hierzulande zugelassen wird; ihre Höhe fällt je nach Alter und Modell unterschiedlich aus [4] – Bemessungsgrundlage ist dabei der CO2-Ausstoß. Bei Neuwagen mit höchstens 6.000 Kilometern oder einer Erstinbetriebnahme vor nicht mehr als sechs Monaten fällt im Ausland keine Mehrwertsteuer an, stattdessen wird in Österreich die Erwerbssteuer von 20 Prozent fällig; bei Gebrauchtwagen wird die Mehrwertsteuer hingegen direkt an den ausländischen Händler entrichtet [4]. Wer außerhalb der EU kauft, muss zusätzlich mit 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer und 10 Prozent Zoll rechnen, dazu kommen die Kosten für ein Überstellungskennzeichen [4].
Da Euro 7 EU-weit einheitlich eingeführt wird, ergeben sich durch die neue Abgasnorm selbst keine zusätzlichen Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Markt – die Umsetzungstermine gelten gleichermaßen für Neuzulassungen in beiden Ländern. Beim neuen Bargeldlimit entscheidet nicht das Zulassungsland, sondern wer verkauft: Beim Kauf bei einem Händler im EU-Ausland greift die 10.000-Euro-Grenze genauso wie im Inland, beim Kauf von einer Privatperson dagegen nicht – solange keine Seite gewerblich handelt [1]. Wer mit ausländischem Kennzeichen nach Österreich übersiedelt, darf das Fahrzeug maximal einen Monat lang so bewegen, danach ist eine österreichische Zulassung mit heimischen Kennzeichentafeln verpflichtend [5].
Gerade bei dieser Fülle an neuen Fristen, Grenzwerten und Berechnungsformeln zeigt sich, wie wichtig ein genauer Blick ins Detail ist – ob es um die richtige NoVA-Einstufung beim Import eines Neuwagens aus Deutschland geht oder um die Frage, welche Unterlagen für die Zulassung tatsächlich gebraucht werden. Novora begleitet Kundinnen und Kunden in Österreich seit Jahren durch genau diese Fragen und sorgt dafür, dass beim Fahrzeugimport aus der EU keine bösen Überraschungen bei Steuern oder Formalitäten auftauchen.
