NoVA jetzt auch für leichte Nutzfahrzeuge

NoVA jetzt auch für leichte Nutzfahrzeuge

Birgit Weszelka

Mit 1. Juli sind in Österreich erneut Änderungen der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Kraft getreten, die deutliche Verschärfungen erstmals auch für Besitzer von Motorrädern und leichten Nutzfahrzeugen bringen. Wir fassen die NoVA‑Regelungen zusammen.

Weitere Ökologisierung der NoVA

Bis auf wenige Ausnahmen wurde die NoVA per 1. Juli 2021 auf alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet. Das bedeutet: Ab sofort sind auch SUV, Pick‑ups, Kastenwagen und Vans, die als Klein‑Lkw gelten, NoVA‑pflichtig.

Zusätzlich wird der CO₂‑Malus früher fällig und gleichzeitig deutlich erhöht, die Deckelung der NoVA wird bis 2024 schrittweise angehoben und der CO₂‑Abzugsbetrag weiter gesenkt. Darauf gehen wir später noch näher ein.

Aktuell sind nur noch folgende Fahrzeuge in Österreich von der NoVA befreit:

  • Alle Fahrzeuge mit einem CO₂‑Emissionswert von 0 g/km – also Elektrofahrzeuge
  • Fahrzeuge, die der persönlichen Fortbewegung von Menschen mit Behinderung dienen (auch Leasing‑Fahrzeuge)
  • Anhänger (auch Wohnwagen), Lkw und Omnibusse
  • Vorführ‑, Diplomaten‑ und Fahrschulfahrzeuge, Taxis, Miet‑ oder Gästewagen
  • Oldtimer (Baujahr 1955 oder davor bzw. >30 Jahre und als historisch gelistet) und nicht für den Alltagsgebrauch verwendet

Die neuen NoVA‑Regelungen im Detail

CO₂‑Malus

Für Neufahrzeuge mit einem CO₂‑Ausstoß von mehr als 200 g/km ist seit 1. Juli ein Malus von 50 Euro für jedes weitere Gramm CO₂ zu entrichten. Das bedeutet eine Erhöhung des Malusbetrages (bisher 40 Euro je g CO₂) und eine gleichzeitige Senkung des Grenzwerts (bis 30. Juni: 275 g/km).

Ab 2022 wird der Malus‑Grenzwert jährlich um 15 g/km gesenkt, während der Malusbetrag je 10 Euro steigt. Im Jahr 2024 ist ab einem Ausstoß von 155 g/km für jedes weitere Gramm CO₂ ein Malus von 80 Euro zu bezahlen. Zum Vergleich: 155 g CO₂/km entsprechen etwa 6 l/100 km bei einem modernen Diesel.

Tipp: Wie sich die NoVA‑Änderungen auf den Kaufpreis verschiedener Modelle auswirken, lesen Sie hier: Neue Verschärfungen der NoVA

NoVA‑Höchststeuersatz

Seit 1. Juli gilt für Pkw ein neuer Deckelungswert von 50 %, bis 2024 wächst dieser in Zehnerschritten auf bis zu 80 % an.

Der Höchststeuersatz für Motorräder stieg von 20 auf 30 %. Quads werden nun wie Motorräder berechnet.

NoVA für leichte Nutzfahrzeuge

Fahrzeuge der Klasse N1 (z. B. Lkw bis 3,5 t, Pick‑ups, Kastenwagen) sind seit 1. Juli nicht mehr NoVA‑befreit. Die Formel zur Berechnung des Steuersatzes lautet:

CO₂‑Emissionen (g/km) − 165, geteilt durch 5 = NoVA‑Satz in %

Der NoVA‑Bonus beträgt – wie bei Pkw – 350 Euro.

Übersteigt der CO₂‑Ausstoß eines N1‑Fahrzeugs 253 g/km, werden für jedes weitere Gramm 50 Euro zusätzlich fällig. Die jährliche Verschärfung bis 2024 ist gleich: Der Grenzwert sinkt um 15 g/km pro Jahr, der Malus steigt je 10 Euro.

Überblick NoVA‑Verschärfungen Pkw bis 2024

Grafik: Überblick NoVA-Verschärfungen bis 2024

Unser Fazit

Die zunehmenden NoVA‑Verschärfungen machen den Kauf von Neufahrzeugen in Österreich Jahr für Jahr teurer. Je früher Sie sich für den Kauf entscheiden, desto günstiger fällt die NoVA aus. Oder Sie umgehen die NoVA, indem Sie sich für einen Gebrauchtwagen entscheiden.

Tipp: Der Import Ihres Wunschfahrzeugs aus dem Ausland kann sich trotz NoVA‑Nachzahlung lohnen – oft sind die Basispreise im Herkunftsland deutlich niedriger. Mit unserem Novora‑Rechner kalkulieren Sie die Importkosten bequem online.

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