Überführungskennzeichen Österreich

Überführungskennzeichen Österreich

Nicolas Jany

Möchten Sie ein Fahrzeug von einem anderen Land, beispielsweise Deutschland, nach Österreich überstellen, benötigen Sie dafür unbedingt ein Überführungskennzeichen. Auch bei Überführungen von Fahrzeugen innerhalb Österreichs ist das sogenannte „grüne Taferl“ notwendig.

Warum? Damit ist das Fahrzeug versichert und berechtigt, im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Sie bestücken mit dem grünen Kennzeichen auch alle Fahrzeuge und Anhänger, die noch nicht zugelassen wurden, deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder denen ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde.

Das Überstellungskennzeichen ermöglicht also die vorübergehende Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr und kann bei der entsprechenden Behörde beantragt werden. Die Rechtsgrundlage stellen Artikel 46 des Kraftfahrgesetzes (KFG) und die jeweilige Zulassungsstellenverordnung (ZustV) dar.

Wie oder wo erhalten Sie ein Überstellungskennzeichen?

Um das gewünschte Überführungskennzeichen zu erhalten, wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Zulassungsstelle. Sollten Sie verhindert sein und die Unterlagen nicht persönlich bei der Zulassungsstelle abgeben können, können Sie sich durch eine Person Ihrer Wahl vertreten lassen. Dafür müssen Sie der betreffenden Person eine entsprechende schriftliche Vollmacht ausstellen.

Sie können sich an jede Zulassungsstelle wenden, in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich Sie sich zu diesem Zeitpunkt befinden. Dabei ist es völlig egal, wo Sie hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Der Antrag verläuft unabhängig von Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Ihrem Wohnsitz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zu den erforderlichen Unterlagen gehört jedenfalls ein amtlicher Lichtbildausweis von Ihnen als Antragsteller.

In einigen Fällen wird auch die Bestätigung der Versicherung benötigt. Diese sollte die Angaben der Gültigkeitsdauer beinhalten, falls diese nicht bereits zusammen mit der Antragstellung für das Überstellungskennzeichen abgeschlossen wird.

Des Weiteren sollten Sie den Besitznachweis des Fahrzeuges beispielsweise in Form eines Kaufvertrages vorlegen können. Dadurch wird sichergestellt, dass der Antrag für Ihr eigenes Auto gestellt wird. Auch der Typenschein gehört zu den erforderlichen Unterlagen. Handelt es sich um einen Eigenimport, ist das ausländische Fahrzeugdokument notwendig (z. B. Kfz‑Brief).

Zudem kann ein aktuelles Prüfgutachten des Fahrzeuges erforderlich sein, falls das Fahrzeug einer wiederkehrenden Begutachtung unterliegt. Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, darf die Person, welche den Antrag in Ihrem Auftrag abgibt, neben den erforderlichen Unterlagen die von Ihnen ausgestellte Vollmacht nicht vergessen. Unser Team übernimmt bei einem Import über NOVORA diese Schritte selbstverständlich für Sie.

Welche Kosten fallen für ein Überstellungskennzeichen an?

Insgesamt können Sie mit Kosten von rund 190 Euro rechnen.

Diese setzen sich aus den verschiedenen Gebühren und der Kaution zusammen. Die Kaution für die Kennzeichentafel beträgt dabei 36 Euro. Diese wird Ihnen zurückerstattet, sobald Sie die Kennzeichen an die zuständige Behörde zurückgegeben haben (innerhalb eines Jahres; Rückgabe an derselben Stelle notwendig).

Weitere Gebühren sind die Bearbeitungsgebühr der Versicherung (ca. 50 Euro), die Gebühr der Überstellungsfahrt (83,60 Euro) sowie der Kostenbeitrag für die grünen Taferl (23 Euro).

Pkw mit alten Kennzeichen – Symbolbild
Foto: © Pixabay

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Haben Sie das gewünschte Überstellungskennzeichen erhalten, sollten Sie das jeweilige Fahrzeug schnellstmöglich nach Österreich überführen. Die Gültigkeit des Kennzeichens beschränkt sich nämlich auf einen Zeitraum zwischen drei und 21 Tagen.

Aufgrund der kurzen Gültigkeitsdauer werden die grünen Überführungskennzeichen im Alltag häufig auch „Tageskennzeichen“ genannt. Die Gültigkeit ist auf der Gültigkeitsplakette des Kennzeichens vermerkt – gut sichtbar für Sie und für die Ordnungsbehörden. Fahren Sie niemals mit einem ungültigen Überführungskennzeichen; es drohen hohe Strafen.

Ein fundamentaler Aspekt: Für den Zeitraum der Überstellungsfahrt muss eine Kfz‑Versicherung vorhanden sein. Auch diese sollten Sie rechtzeitig abschließen.

Bei den zuständigen Zulassungsstellen oder der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde erfahren Sie, welche Versicherungsgesellschaft während der Überstellungsfahrt zuständig ist.

Versicherungsbeitrag

Der Versicherungsbeitrag ist der Preis, den Sie als Versicherungsnehmer für den vereinbarten Schutz zahlen.

• 3‑Tages‑Versicherung: in der Regel 3 % der Jahresprämie • Ab 3 bis 21 Tage: i. d. R. 12,5 % der Jahresprämie • Zusätzlich gewöhnlich 11 % Versicherungssteuer

Den konkreten Beitrag erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bzw. Versicherung.

Wie Sie beim Eigenimport vorgehen sollten

Das Überstellungskennzeichen benötigen Sie, wenn Sie ein Fahrzeug im Ausland gekauft haben und es selbst nach Österreich überführen (nicht per Lkw/Anhänger oder durch einen Partner wie NOVORA).

Wesentlich sind zwei Faktoren: Handelt es sich um einen Gebraucht- oder Neuwagen? Und kommt das Fahrzeug aus einem EU‑Mitgliedsstaat oder nicht? Diese Unterscheidungen sind für die steuer‑ und zollrechtliche Behandlung maßgeblich.

Als Neufahrzeug gelten Fahrzeuge, deren erste Inbetriebnahme höchstens sechs Monate zurückliegt oder die beim Erwerb maximal 6.000 km auf dem Tacho haben. Entsprechend gilt als Gebrauchtwagen, was darüber liegt.

Kaufen Sie möglichst bei einem befugten EU‑Fahrzeughändler; dessen Kaufpreis wird in Österreich meist als Fahrzeugwert akzeptiert. Beim Kauf von Privatpersonen kann der Marktwert abweichen und wird ggf. behördlich bewertet.

Für die Überstellung aus dem Ausland sollten Sie ausländische Überstellungskennzeichen mit Kurzversicherung verwenden. Österreichische grüne Kennzeichen können im Ausland zu Problemen führen. Zudem müssen für österreichische Überstellungskennzeichen u. a. Besitznachweise (z. B. Kaufvertrag) vorgelegt werden; die Beantragung in Österreich macht sie für Auslandsfahrten oft unpraktisch.

Über den Antrag auf ausländische Überstellungskennzeichen informiert Sie Ihr Händler. Für Deutschland liegen die Kosten typischerweise bei etwa 100–150 Euro.

Wichtig: Die Gültigkeitsdauer ausländischer Überstellungskennzeichen darf in Österreich oft nicht länger als vier Wochen sein.

Fahrer lehnt entspannt am Auto – Symbolbild
Foto: © Pixabay

Fazit

Überstellungskennzeichen sind keine amtliche Zulassung, sondern eine auf maximal 21 Tage befristete Bewilligung, um ein bestimmtes Fahrzeug zu überstellen – innerhalb Österreichs oder von/ins Ausland.

Zum Erhalt muss u. a. eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Die Kennzeichen dürfen nur für die Überstellungsfahrt verwendet werden und sind danach wieder zu entfernen.

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